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zur Aufnahme derjenigen Verbrecher, wel-
chen Kettenstrafe zuerkannt worden, im üb-
rigen aber zu einem Strafarbeitshause für
die Sträflinge des Weimarischen Regierungs-
bezirks bestimmt werde, dagegen sey das ei-
gentliche Zuchtyaus für das ganze Großher-
zogthum, ingleichen ein Strafarbeitshaus
für die Sträflinge des Eisenachischen Regie-
rungsbezirks in Eisenach zu errichten. Was
die Einrichtung dieser Anstalt koste, das
werde der Landtag zu verwilligen keinen An-
stand nehmen, da er schon seit dem Jahre
1817. die Ausführung dieses Plans ge-
wünscht habe.
Sechs und sieben und vierzigste Sitzung.
den i6ten und 17ten Februar 1821.
Gegenwärtig 20 Abgeordnete.
Es wurde der Inhalt des höchsten De-
crets vom 28sten Februar 1820. nebst des-
sen Beylagen, den Ausgleichungsver-
trag mit der Krone Bayern wegen
des Vordergerichts Ostheim betr.a,
vorgetragen.
Der Landtag fand, nach einer genauen
Erwéäzung des Gegenstandes, sehr erhebliche
Bedenken, sich für diesen Tausch= und Pu-
rifications-Tractat zu erklären, zumal da
die Weimarischen Ortschaften, welche nach
diesem Vertrage an die Krone Bayern über-
lassen werden sollen, ihre Anhünglichkeit an
das Großherzogl. Sachsen Weimar-Eisenachi-
sche Haus auf die herzlichste Weise ausgespro-
chen und, wiewohl sie auch unter der Königl.
Bayerschen Regierung glückliche Unterthanen
werden würden, dennoch den Landtag um
Verwendung für die Fortsetzung ihres so
alten, geehrten Verhältnisses und um Ver-
tretung gegen die Abtrennung ersucht hatten.
Hierauf eröffnete das Directorium, daß
ein höchstes Decret vom Kten Februar 1820.
die Entlassung der Staatêdiener
betr. (s. Beylage J.) eingegangen seny, und
nachdem der Inhalt desselben dem Landtage
vorgetragen worden war, wurde von dem-
selben eine Erklärungsschrift beschlossen, wel-
che die Art und Weise angeben sollte,
wie man die in dem höchsten Decrete aus-
gesprochenen Beruhigungsgründe als solche
annehme.
Zuletzt wurde aus dem höchsten Decrete
vom öten Februar 1821. dem Landtage das
Gesuch des General-Majors, Freyherrn von
und zu Egloffstein, um Ertheilung der Land-
standschaft auf das Ritterguth zu Isseroda vor-
getragen. Der Landtag hatte kein Beden-
ken, die Gewährung des Gesuchs zu be-
schließen.
Außer diesen Verhandlungen, wurden
auch die Erklérungsschriften
1) auf das höchste Decret vom 4ten Fe-
bruar 182 1. wegen des Staatödienstes,
(s. Beylage lil.)
2) die Brandassecurations - Anstalt, (ls.
Beylage 1.I..) und
3) den Landstraßenbau betr. (s. Beplage
I.) vorgelesen, genehmiget und ge-
zeichnet.