Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

zufolge neuerer Bestimmungen erspart wer- 
den können. Es versteht sich übrigens von 
stlbst, daß jede durch strenge Aufsicht und 
Sparsamkeit ermoglichte Verminderung der 
vorldufig auf ro, rthlr. veranschlagten 
Aufwands-Summe der Landschaffts-Kasse zu 
gute kommt. 
Was endlich die Verwendung der, zum 
Behuf der Umwandlung des Eisenach'schen 
Zuchthauses, zu einer Central-Strafarbeicsr- 
anstalt, für das Jahr 1817, verwilligten 
2400 rthlr. anlangt, so waren, als Folge der 
durch zufällige Hindernisse verzögerten Aus- 
führung dieses Bauplans, zur Zeit der letz- 
ten ständischen Versammlung weder diese 
Summen absorbirt) noch der weiter erfor- 
derliche Kostenaufwand mit einiger Zuverläs- 
sigkeit voraus zu bestimmen. Seitdem hat 
sich bei lebhaften Betrieb der Ausführung 
ergeben, was bey Bauveränderungen an al- 
ten Gebäuden, zumal wenn sie auf keinem so- 
liden Grunde ruhen, gewöhnlich zu geschehen 
pflegt; es ist Manches eingestürzt oder hat 
weggerissen werden müssen, auf dessen Be- 
stand und Benutzung gerechnet worden war. 
Hierdurch nun ist es geschehen, daß wie der 
abschriftlich anliegende Bericht der Großher-- 
zogl. Landes-Direktion, nebst Akten, Rech- 
mng und Belegen, darlegt, außer verschie- 
denen Reparatur-Kosten, die als solche aus 
der Zuchthauskasse bestritten worden sind, 
die verwilligte Summe mit 274y rihlr. 4 gr. 
pf. hat überschritten werden müssen, und 
daß zur völligen Einrichtung der Anstalt, 
selbst nach dem minder kostspieligen der vor- 
liegenden Pläne, noch 500 rehlr. erforder- 
lich sind. 
Wenn nun auch diese letztere Aufwands- 
Summe von den in Antrag gestellten 10,000 
rethlr. allenfalls mit bestritten werden mag, 
so wird der getreue Landtag doch, was das 
mit 2147 rithlr. 4 gr. 9 pf. gewirkte De- 
ficit anlangt, die Wünsche und Anträge der 
191 
Landes-Direktion zu Eisenach nicht unberück- 
sichtigt lassen. 2c. 
Das Staats-Ministerium. 
  
Beylage IJl. 
Höchstes Deere#t. 
Carl August, 
von Gottes Gnaden Großherzog zu Sach- 
sen-Weimar-Eisenach. 2c. 
Antwort auf den unterthänigsten Vortrag vom 
2Zsten Dechr. 1820. 
den Staatedienst betreffend. 
In einem Vortrage vom 23sten Decbr. 
1820. hat der getr. Landtag 1) es aner- 
kannt, daß der Entlaßbarkeit der Staats- 
diener, ohne vorgängiges Verfahren bey ei- 
ner Justiz-Behörde und vorgängigen rich- 
terlichen Ausspruch im Allgemeinen das Lan- 
desrecht des Großherzogthums nicht entge- 
gentrete; er hat 2) auf ein Gesetz über die 
hierbey berührte Frage, auf ein Gesetz, durch 
welches die Entlaßbarkeit der Staatsdiener 
in ihren Gründen und ihren Formen gere- 
gelt werde, angetragen; er hat 3) gebeten, 
daß Wir „den Staatsdienern bis dahin, wo 
ein solches Gesetz förmlich erlassen worden, 
eine beruhigende Zusicherung gnädigst aus- 
sprechen möchten.“ 
Was nun A., die Erklärung unter 1) 
betrifft: so ist es Uns erfreulich, wiewohl 
nicht unerwartet gewesen, daß sich der getreue 
Landtag selbst, ben dieser Gelegenheit von 
willkührlichen, gesucht-künstlichen Interpreta- 
tionen der bestehenden, hier einschlagenden 
Gesetze, von Interpretationen, welche nicht 
das wahre Recht aus den Geseben entwik- 
keln, sondern ein vermeintliches Recht in 
die Gesetze hineintragen wollen, ganz ent- 
fernt gehalten und Uns hierdurch die Mög- 
lichkeit gesichert hat, entgegengesetzten Ver- 
suchen, wenn sie vorkommen sollten, mit der
	        
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