Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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D. 
den schon aufgefaßten Gedanken der Verei- 
nigung saͤmmtlicher Landesschulden und der 
Stiftung Einer Schuldentilgungskasse für 
das ganze Großherzogthum zur weitern 
Verfolgung und Ausführung, zumal da der 
Umstand, daß die mit den neuen Landes- 
theilen zugewachsenen Schulden noch nicht 
völlig bestimmt angegeben werden können, 
nicht entgegen stehen dürfte, wohl aber in 
den hier beyliegenden Akten — dem Ver- 
zeichnisse sämmtlicher bekannten Schulden, 
der ungefähren Berechnung der Fuldaischen 
Schulden, den Rechnungen (Soll und Haben) 
der einzelnen Kreise gegen einander — die 
nöthigen Vorarbeiten selbst kur den Fall 
gegeben sind, wenn der getreue Landtag es 
nicht vorziehen sollte, auch in dieser Hin- 
sicht das Großherzogthum als ein Ganzes 
zu betrachten, die Schulden jedes einzelnen 
Theiles überhaupt und durchgreifend als 
Schulden des ganzen Landes anzuerkennen. 
Hiernächst dürfen Wir 
KK. 
dem getreuen Landtage zwar die Versiche- 
rung wiederholen, daß auf die von Ihm 
mehrmals angedeuteten und von Uns als 
nothwendig erkannten Ersparnisse in dem 
Staatshauêhalte des Großherzogthums, ge- 
wiß nach Möalichkeit, Bedacht genommen 
worden ist, wie sich denn hiervon der ge- 
treue Landzag auf das Zuverlässigste uber- 
zeugen kann und überzeugen wird, wenn Er 
die Etats mit der Ausführung vergleicht, 
die Ueberschüsse der Kriegskasse in den Jah- 
ren 1818. und 1 8S10. berücksichtiget, und den 
Umstand, daß nicht unbedeutende Vorräthe 
der Haupt-Landschaftökesse aus einem Rech- 
nungsiahre in das andere hinüber gegan- 
gen sind, in das Auge faßt. Auch wird es, 
durch die Thätigkeit der Ad#nistration, 
möglich seyn, die Zuschüsse, welche bisher 
aus den landschaftlichen Kassen zu dem Stra- 
ßenbau gegeben wurden, um mehr, als die 
Hälfte herabzusetzen; und schon gemachte 
Mittheilungen an den Landtagsvorstand ent- 
halten die Nachweisung, daß, neben der 
Amortisation der landschaftlichen Schulden, 
auch die im Jahre 1817. gestiftete Kammer- 
schulden-Tilgungskasse die ihr vorgeschriebenen 
Pläne gehalten, ja mehr geleistet hat, als 
sie nach diesen Plänen nothwendig leisten 
mußte. Allein dessenungeachtet und so 
schwer Uns dieses zu einem Theile füllt, se- 
hen Wir Uns genötbhiget, dem getreuen 
Landtage einige neue Verwilligungen anzu- 
sinnen, nämlich: 
1I) Die Uebernahme derjenigen Kosten, 
welche das in Jena errichtete Oberap= 
pellations-Gericht und die beyden Cri- 
minal-Gerichte zu Weyda und Derm- 
bach veranlassen, neben den zur Erhal- 
tung der obern Behörden und Landes- 
anstalten mit Inbegriff der Extra-Be- 
soldungen und Pensionen schon verwillig- 
ten 140,500 rthlr., indem Unsere 
Kammer, unter den dermaligen Zeitum- 
ständen, nicht im Stande ist, außer den 
ihr sonst zugewiesenen Ausgaben zur 
Deckung des Staatsbedarfs, auch djese 
Kosten — im Ganzen etwa gooo rihlr. 
— forthin zu tragen. (Decret an den 
Landtagsvorstand vom 24. November 
2) Eine jährliche Verwilligung von 30— 
40,000 rthlr. mehr für das Militär, 
als worüber Wir Unseren Landesbeher= 
den die wejteren Mitt #eilungen und Recht- 
fertizungen mit Hinsicht auf die ständi- 
sche Erklärungöschrift vom 14ten März 
1817., vorbehalten. 
3) Eine Verwilligung von Sooo rthlr. 
zur Bestreitung des laufenden Etapen- 
Aufwandes (Decret an den Landtagsvor- 
stand vom 1.1. Novbr. dieses Jayres.) 
4) Eine Verwilligung von 10),000 rthlr.
	        
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