Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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1819., nach welcher ein Theil des Aufwan- 
des für die Gensd'armerie subsidiarisch aus 
der Krlegskasse gedeckt werden soll, um die- 
ses Zweiges des Polizey-Dienstes und um 
des Stapen-Dienstes selbst willen, weiter 
zurück zu kommen, vielmehr wird, was Se. 
Königl. Hoheit der Großherzog, für durchaus 
nothwendig ansehen, eine gänzliche Trennung 
der hier behandelten Polizey-Kasse von der 
Kriegskasse leicht möglich. Jene Kasse be- 
kommt die erwähnten 4065 rthlr. .15 gr. 
und 1329 rthlr. 23 gr. zur Einnahme und 
bestreitet alle Ausgaben für den an sie ge- 
wiesenen Polizey= und Etapen-Dienst. Die 
Rechnung kann von dem Kriegskasstrer fort- 
hin geführt werden, aber nicht als Theil der 
Kriegskasse-Rechnung, sondern für sich. — 
Nur ein Punkt ist noch zur Erledigung übrig. 
In den Rechnungen für die Genêd'armerie 
und folgeweise, nach der sanctionirten Erklä- 
rungsschrift vom bten Februar 1819., auf 
dem Etat der Kriegskasse wurden bis, jetzt 
noch an Besoldungen und Vensionen 897 
erthlr. 12 gr. mit verausgabt. Do einer- 
seits diese Ausgaben, weil sie auf gegebenen 
Zusicherungen beruhen, sich — wenigstens in 
dem Augenblicke — nicht mindern lassen, und 
da andererseits Se. Königl. Hoh. der Großher= 
zog nicht wünschen, daß die Kriegskasse fer- 
nerhin mit solchen, ihr ganz fremden Ausga- 
ben belästiget und hierdurch die Ordnung und 
Uebersicht in dem Rechnungswesen gestort 
werde: so wird der getreue Landtag geneigt 
seyn, diese Summe von 80)y rihlr. 12 gr. 
unter den Rubriken: „Besoldungen“ und 
„Pensionen“ auf den Etat der Haupt-Land- 
schaßftskasse stellen zu lassen. Se. Königl. 
Hoheit der Großherzog sehen hierüber den 
Erklarungen des getreuen Landtags entgegen. 
c. Das Staats-Ministerium. 
  
Bevlege kRk. 4. 
Höchstes Decret 
vom Sten April 1821. 
Die einigen Rittergüthern neu ver- 
liehene Kandstandschaft betr. 
Carl August, 2c. 
Wir ersffnen dem getreuen Landtag hie- 
mit, daß Wir, in Genehmigung der unter- 
thänigsten Erklärungsschriften vom 19ten 
Janugr, 17ten Februar und 27sten März 
dieses Jahres, den Besitzern der Rittergü- 
ther zu Gerthausen, Isserode und Lemnig 
die nachgesuchten Rechte der Landstandschafft 
ertheilt haben und versichern denselben von 
Neuem Unserer Landesfürstlichen Huld und 
Gnade. 
Carl August. 
Bevlage S. 4. 
Höchstes Decret 
vom zten Mirz 2821. 
Die Forderung der Tuch-Fabrikan= 
ten Gebrüder Berger zu Neustadt 
a. d. O. betreffend. 
Aus denselben Gründen, aus welchen, 
wie dem getreuen Landtag bereits bekannt 
ist, des Großherzogs, K. H., sich im J. 
1818. bewogen fanden, den Tuch-Fabrikanten, 
Gebrüdern Berger zu Neustadt an der Orla 
auf ihre Forderung von 4342 rthlr. 7 gr. 
8 pf. für an die Krone Sachsen gelieferte 
Tücher, eine Abschlagszahlung von 3000 
#thlr. leisten zu lassen, und unter denselben 
Bedingungen und Vorbehalt, wie damals, 
haben Se. K. H. Hoöchst-Ihro Landschaffts- 
Collegium, auf den Grund des abschriftlich 
mmliegenden Berichts, unter'm 13ten July 
1870. zur vorschußweisen Auszahlung des
	        
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