Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

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Zugleich werden die Unterbehörden noch bedeutet, die Diten eines ganzen Tages 
nur dann in Ansab zu bringen, wenn die auswärtige Erpedition, mit Einschluß der Hin- 
und Herreise, in einem halben Tage nicht zu beendigen war, und zu dem Behufe die auf 
eine solche Verrichtung verwendete Zeit in' dem Protokolle um so gewisser jederzeit zu be- 
merken, als außerdem im Zweifel nur die Diäten eines halben Tages passirt werden sollen. 
Endlich ist künftig der Betrag der Tranêport-Kosten bey dergleichen Expeditionen durch 
Qutttung des Empfängers jedes Nahl zu den. Akten zu bescheinigen, indem nur, wenn die- 
sec geschehen, die dicofallsigen Ansätze passirt, aufierdem aber abgestrichen und von dem 
Oberbeamten, oder denjenigen. Gerichto-Officianten, welcher die in Frage stehende Expedition 
leitete, aus eigenen Mitteln 944 ragen werden sollen. 
Diese Vorschrife ist auch in den Fällen zu befolgen, wo die Reise zu einer auswarti-= 
hen Verrichtung mit eigenen Mern des Oberbeamten, oder einer andern Gerichtsperson 
geschah, und es ist sich hierbey in Rücksicht des Fuhr= und Roßlohnes streng nach den lau- 
98 Miethpreisen zu richten. 
Weimar am gten Maͤrz 1821. 
Großherzogliche Sächs. bandeöregierung. 
von Miller. 
Iv. Se. Königl. Hoheit, der Großherzog, haben die von dem getreuen Landtage in 
Antrag gebrachte Aufyebung des Spielkarten-Monopols vom usten Januar 1822. an zu 
genehmigen, und dabey gnodigst zu gestatten heruhet, daß in denjenigen Städten, wo zeit- 
her eine Abgabe vom Ertrage des Kartenstempels aus der Kartenmonopolo= Kasse zur Al- 
mosen-Kasse Statt fand, anslact dieser und zu Deckung des Ausfalles, ein angemessener beson- 
derer Almosen-Beyerag der Spielkartenhándler bestimmet und angeordnet werde. 
Das unterzeichnete Kollegium hat solches andurch zur öffentlichen Kenntniß bringen 
sollen. 
Weimar den 24sten April 1821. 
Großherzogl. Süchs. Landes-Direction. 
K. Hufeland. 
en Nach ersolgtem Abgang des zeitherigen Justitiars bey den Patrimonial-Gerichten 
zu Endschüg, des A##vocaten und jebigen Kreisammtmanns Dr. Wilhelm Müller zu Cahla, 
s eae zeitherigen Verwaltero der Gerichte zu Wolferodorf, Dr. Zaumsegel, ist die Ver- 
waltung beyder Gerichte dem Advokaten und Stadtschreiber, Carl Heinrich Flemming zu 
Weida übertragen und dieser neue Gerschkoverwalter durch das dazu beauftragte Justis= Amt 
Weida am 31 sien März dieses Jahres gehörig verpflichtet und eingeführt worden. 
Es wird daher dieses zur eseenulichen Kunde gebracht. 
Weimar am r5ten May 182 
Grchperze gliche - kandedregierung. 
VI. Auf hoͤchsten Besehl ist bereits am 22sten May 1780. gesetzlich bekannt gemacht 
worden, daß die durch Aufbewahrung der Asche und Kohlen von Feuerstaͤtten an nicht 
wohl verwahrten Orten und durch andere Fahrléssigkeit entstandene Feuer-Verwahrlosung
	        
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