Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1821. (5)

Großherzogl. S. Weimar-Eisenachisches 
Regierungs-Blakk. 
Nummer 44. Den I4. December 1821. 
  
  
Bekanntmach u n g. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großberzogs, wird das nachsle. 
hende, von Höchstdemselben am 27sten Nevember dieses Jahres gnäoigst vollzogene Im- 
post-Regulativ, welches, nach Maßgabe seines Inhaltes, vom ersten Januar deö künf- 
tigen Jahres 1g23 on, in allen Theilen des Großherzogthumes Gesetzeskraft haben fsoll, 
zu Jedermanns Nachricht und Nachachtung hiermit bekannt gemacht. 
Weimar am tten H#cember 2821. 1 
Großherzogliche Sächsische Landesregierung. 
von Gerstenbergk. 
Karl August, 
von Gettes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach, 
Landgraf im Thürirgen, Markgraf zu Melhen, gefürsketer 
Graf zu Henneberg, Herr zu Biankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
. K. 
Nachdem von den zum Landtag verfämmteten Abgeordneten Unserer getreuen Stände 
und Unterthanen der Wunsch ausgesprochen worben war, daß die Erhebung der Consum- 
tlons-Abgaben in dem Greßderzesthume mehr vereinfacht werden mschte, ist die Bearbei- 
tung eines neuen bandeögrse beo, welches an die Stellr des Imvosles und der Trank- 
sleuer Eine Abgobe treten (##r, olgt, und Wir haben für zweckmäßig erechtet, dem 
nachfolgenden Repulative für alle Tpeile des Großherzogthumes die Erhebung
	        
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