Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1868. (59)

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Provinz  Preußen,  Negierungebezirk  Königsberg.
Obligation

des
Allensteiner  Kreises
Littr.  M  .  .  .  .
über
..........  Thaler  Preußisch  Kuraut.
Auf  Grund  des  unte  ...  ..  ..  18.  genehmigten  Kreistagsbeschlusses

vom  8.  April  1867.  wegen  Aufnahme  einer  Schuld  von  83,000  Thalern  bekennt
  sich  die  ständische  Kommission  für  den  Ghaussechn  des  Allensteiner  Kreises
Namens  des  Kreises  durch  diese,  für  jeden  Inhaber  gültige,  Seitens  des  Gläubigers
  unkündbare  Verschreibung  zu  einer  Darlehnsschuld  von  ..  .  .  .  .  .  ..  Thalern
Preußisch  Kurant,  welche  für  den  Kreis  baar  gezahlt  worden  und  mit  fünf  Prozent
  jährlich  zu  verzinsen  ist.

Die  Rückzahlung  der  ganzen  Schuld  von  83/000  Thalern  geschieht  vom
Jahre  1868.  ab  allmälig  innerhalb  eines  Zeitraumes  von  37  Jahren  aus
einem  zu  diesem  Behufe  gebildeten  Tilgungsfonds  von  wenigstens  Einem  Prozent
des  Kapitals  jährlich,  unter  Zuwachs  der  Zinsen  von  den  getilgten  Schuldverschreibungen,
  nach  Maaßgabe  des  genehmigten  Tilgungsplanes.

Die  Folgeordnung  der  Einlösung  der  Schuldverschreibungen  wird  durch
das  Loos  bestimmt.  ie  Ausloosung  erfolgt  vom  Jahre  1868.  ab  in  dem
Monate  ..  .  ..  .  .  .  .  ..  .  .  ..  jeden  Jahres.  Der  Kreis  behält  sich  jedoch  das  Recht
vor,  den  Tilgungsfonds  durch  größere  Ausloosungen  zu  verstärken,  sowie  sämmtliche
  noch  umlaufende  Schuldverschreibungen  zu  kündigen.  Die  ausgeloosten,
sowie  die  gekündigten  Schuldverschreibungen  werden  unter  Bezeichnung  ihrer
Buchstaben,  Nummern  und  Beträge,  sowie  des  Termins,  an  welchem  die  Rückzahlung
  erfolgen  soll,  öffentlich  bekannt  gemacht.  Diese  Bekanntmachung  erfolgt
sechs,  drei,  ywei  und  Einen  Monat  vor  dem  Zahlungstermine  in  dem  Amtsblatte
der  Königlichen  Regierung  zu  Königsberg  i.  Pr.)  sowie  in  zwei  zu  Königsberg
erscheinenden  Zeitungen.

Bis  zu  dem  Tage,  wo  solchergestalt  das  Kapital  zu  entrichten  ist,  wird  es
in  halbiährlichen  Terminen,  m.  i  und  am  tten  ,
von  heute  an  gerechnet,  mit  fünf  Prozent  jährlich  in  gleicher  Münzsorte  mit  jenem
verzinset.

Die  Auszahlung  der  Zinsen  und  des  Kapitals  erfolgt  gegen  bloße  Rückgabe
  der  ausgegebenen  Zinskupons,  beziehungsweise  dieser  Schuldverschreibung,

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il  der  Kreis.  Kommunalkasse  in  Allenstein,  und  zwar  auch  in  der  nach  dem  Eintritt

  des  Fälligkeitstermins  folgenden  Zeit.  Mit
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