Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches 
Regierungs-Blall. 
Nummer 19. Den 11. August 1829. 
  
  
Beförderungen. 
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben im Einverständnisse mit Ihren 
Durchlauchten, den Herzögen zu Sachsen= Altenburg, Sachsen Coburg-Gotha 
und Sachsen Meiningen-Hildburghausen den Großherzogl. Ober-Hofmeister, Herrn 
D. Philipp Wilhelm von Motz allhier, von dem von ihm bey Höchstihrer Ge- 
sammt-Akademie Jena bisher zur vollen Zufriedenheit bekleideten Amte eines 
Kurators und außerordentlichen Bevollmächtigten, welches er ein- 
getretener Dienstveränderungen wegen aufzugeben genöthiget war, unter ausdrück- 
licher Bezeigung jener Zufriedenheit zu entbinden und gedachtes akademische Amt 
Höchstihrem Ober-Appellationsgerichts-Präsidenten und Kammerherrn, Herrn D. 
Anton Freyherrn von Ziegesar zu Jena, zu übertragen gnadigst geruhet. 
Desgleichen haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, den Rechts- 
Kandidaten Wilhelm Anton Moritz Wächter hierselbst zum dritten Kriminal- 
gerichts-Aktuar bey’m hiesigen Kriminal-Gerichte in Gnaden ernannt. 
Bekanntmachungen. 
I. Nachdem nachstehendes Praejudicium: 
Dem Großherzoglich und Herzoglich Sichsischen, auch Fürstlich Reußischen Gesammt- 
Ober-Appellationsgerichte zu Jena ist bekannt geworden, daß die Frage: 
Wie bald die in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von diesem Gerichts- 
hofe gefällten Erkenntnisse letzter Instanz in Rechtskraft treten
	        
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