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Großherzogl. S. Weimar -Eisenach'sches
Regierungs-Blall.
Nummer 19. Den 11. August 1829.
Beförderungen.
Des Großherzogs, Königliche Hoheit, haben im Einverständnisse mit Ihren
Durchlauchten, den Herzögen zu Sachsen= Altenburg, Sachsen Coburg-Gotha
und Sachsen Meiningen-Hildburghausen den Großherzogl. Ober-Hofmeister, Herrn
D. Philipp Wilhelm von Motz allhier, von dem von ihm bey Höchstihrer Ge-
sammt-Akademie Jena bisher zur vollen Zufriedenheit bekleideten Amte eines
Kurators und außerordentlichen Bevollmächtigten, welches er ein-
getretener Dienstveränderungen wegen aufzugeben genöthiget war, unter ausdrück-
licher Bezeigung jener Zufriedenheit zu entbinden und gedachtes akademische Amt
Höchstihrem Ober-Appellationsgerichts-Präsidenten und Kammerherrn, Herrn D.
Anton Freyherrn von Ziegesar zu Jena, zu übertragen gnadigst geruhet.
Desgleichen haben Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, den Rechts-
Kandidaten Wilhelm Anton Moritz Wächter hierselbst zum dritten Kriminal-
gerichts-Aktuar bey’m hiesigen Kriminal-Gerichte in Gnaden ernannt.
Bekanntmachungen.
I. Nachdem nachstehendes Praejudicium:
Dem Großherzoglich und Herzoglich Sichsischen, auch Fürstlich Reußischen Gesammt-
Ober-Appellationsgerichte zu Jena ist bekannt geworden, daß die Frage:
Wie bald die in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten von diesem Gerichts-
hofe gefällten Erkenntnisse letzter Instanz in Rechtskraft treten