Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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III.  Dem  Kandidaten  der  Chirurgie  Friedrich  August  Muͤller  aus  Oppurg,
ist,  nach  bestandener  Pruͤfung  vor  der  Großherzogl.  Medizinal-Eraminations-Deputation
  allhier,  oie  nachgesuchte  Erlaubniß  zur  Ausübung  der  hoͤheren  Chirurgie
in  den  Großherzogl.  Landen  ertheilt  und  ihm  der  Ort  Oppurg  zu  seinem  wesentlichen
  Aufenthalte  angewiesen  worden,  welches  hierdurch  bekannt  gemacht  wird.

Weimar  den  9.  July  1829.

Großherzoglich  Saͤchsische  Landes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.

IV.  Da  zu  unserer  Kenntniß  gekommen  ist,  daß  in  dem  Großherzogthume
Sachsen  Weimar-Eisenach  Loose  zu  auswärtigen  Guͤterlotterien,  den  deshalb  be—
stehenden  Verbothen  zuwider,  vertrieben  worden:  so  wird  mit  Beziehung  auf  die
Bekanntmachung  vom  1.  July  1823  das  Einsetzen  in  auswärtige  Güterlotterien,
so  wie  das  Kolligiren  für  selbige  hierdurch  im  ganzen  Umfange  des  Großherzogthumes
  ohne  Ausnahme  und  wiederholt  verbothen  und  zwar,  bey

Funfzig  Thaler

Strafe,  sowohl  für  den  Kollekteur  als  auch  für  jeden  Einleger,  auch  dem  Denunzianten
  eines  diesfallsigen  Zuwiderhandlungsfalles  ein  Fünftheil  von  der  deshalb
  zu  erkennenden,  dem  Großherzogl.  Fiskus  heimfallenden  Geldstrafe,  hiermit

zugesichert.

Alle  und  jede  Großherzogl.  Unterthanen  haben  sich  hiernach  gebührend  zu
achten,  von  den  Großherzogl.  Unterobrigkeiten  aber  ist,  vorkommenden  Falles,
nach  Maaßgabe  der  gegenwärtigen  Bekanntmachung  allenthalben  und  ohne  alle
Räücksicht  der  Person  unnachsichtlich  zu  verfahren.

Weimar  den  16.  July  1829.

Großherzoglich  Sächsische  Landes-Direktion.
F.  v.  Schwendler.