Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1829. (13)

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Bekanntmachungen. 
I. Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, haben Sich über den Bestand 
und Gang der unter dem Nahmen „Falk'sches Institut“ bekannten men- 
schenfreundlichen Anstalt, sowohl durch Höchstdero hiesiges Ober-Konfistorium als 
durch Höchstdero Landes-Direktion mehrfache und ausführliche Berichte erstatten 
lassen. 
" Wenn Hcchstdieselben durch diese Berichte in der Ueberzeugung bestärkt wor- 
den sind, daß das durch den verstorbenen Legations-Rath Falk in den Tagen 
ungewöhnlicher Ereignisse und Zustände gestiftete, größtentheils für jene — glück- 
licherweise nur vorübergehende — Zustände berechnete Institut, wäre der Stifter 
länger am Leben geblieben, nothwendig eine zeitgemäße Beschränkung und Anbe- 
quemung hätte erhalten müssen, daß es aber nach dem Ableben desselben, da mit 
ihm zugleich auch gewissermaßen der Geist erlosch, durch welchen es bestand und 
wirkte, ungeachtet der aufopfernden Widmung seiner Hinterlassenen, als Privat- 
Anstalt nicht füglich länger fortbestehen kann: so haben Se. Konigliche Hoheit 
dennoch die Nüblichkeit des Instituts als Erziehungsanstalt für verlassene und 
verwilderte Kinder, deren das Großherzogl. Waisen-Institut, seiner Bestimmung 
nach, sich zunächst nicht annehmen kann, viel zu sehr erkannt, als daß Hochstsie 
den Fortbestand desselben in dieser Eigenschaft nicht lebhaft wünschen sollten. 
Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben daher für nothwendig erachtet, 
das biöherige Falk'sche Institut als Privat-Anstalt, vom 1. April d. J. an, 
ganzlich aufhören zu lassen, und es soll, statt desselben, von dem gedachten Tage 
an, ein 
Erziehungs-Institut für verwahrlosete Kinder, 
als Nebenanstalt des Landes-Waisen-Instituts, für den gesammten Umfang der 
Großherzogl. Lande nach einem höchsten Ortes vorgelegten und genehmigten 
Miane errichtet, auch diese neue Anstalt, zum dankbaren Andenken an die edlen 
Bestrebungen des verstorbenen Legations-Rathes Falk, den Nahmen „Falk'- 
sches Institut“ führen. 
Diese landesfürstliche Willensmeynung und wohlthätige Anordnung witd 
hiermit bekannt gemacht, nachdem die diesfallsige Eröffnung an die Falk'schen 
Hinterlassenen der ausdrücklichen höchsten Vorschrift zu unterthanigster Folge be- 
wirkt, auch von selbigen mit dankbarster Zustimmung empfangen worden ist. 
Das unterzeichnete Großherzogliche Ober- Konsistorium hegt die begründete 
Hoffnung, daß die freywilligen milden Beyträge, welche bisher dem Falk'schen 
Privat-Unternehmen, sowohl von Gemeinden als Einzelnen aus den Gxroßher= 
zoglichen Landen gewidmet worden, für dasselbe aber nun nicht mehr einzuheben
	        
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