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g. 1.
In den Elementar-Schulen sind waͤhrend der Fruchternte 4 Wochen im Mo-
nath August und während der Kartoffelernte im Monath Oktober 2 Wochen schul-
frey. Nur besteht die bisherige Einrichtung fort, daß während dieser Ferien-
Zeit die Kinder, welche in der ersten Abtheilung der unteren Klasse noch lautiren,
einen Tag um den anderen wenigstens 1,1/1 Stunde lang im Lautiren und Li-
near-Zeichnen geübt werden.
Die Sonntagsschulen aber haben in dieser Zeit ihren ungehinderten Fortgang.
g. 2.
Die Oster-Ferien fangen an mit der Mittwoch nach dem Sonntage Palma-
rum und endigen mit der Mittwoch nach Ostern, so daß den Donnerstag die
Schulen wieder angehen.
Die Pfingst-Ferien beginnen mit dem Sonnabend vor dem Feste und schlie-
ßen mit der darauf folgenden Mittwoch, so daß den Donnerstag der Schulunter-
richt wieder seinen Anfang nimmt.
Die Weihnachts-Ferien fangen an den Tag vor dem Feste und endigen mit
dem Neujahrstage, so daß den 2. Januar die Schulen wieder beginnen.
SB#
Die Kirchweih-Ferien dürfen nur drey Tage und niemahls länger dauern.
S #4.
Am Fastnachts-Montage und Dinstage wird keine Schule gehalten.
g. 6.
In der Stadt Geisa bleiben an den Jahrmarktstagen die Nachmittage zwar
schulfrey, jedoch wird an den Vormittagen eine Stunde laͤnger als gewoͤhnlich
Schule gehalten.
Außer den genannten Schul-Ferien werden künftig keine Ferien mehr ge-
attet.
Diese Vorschrift wird für die katholischen Pfarreyen zu genauer Nachachtung
öffentlich bekannt gemacht.
Eisenach den 3. März 1830.
Grohherzoglich Sachsische zur Oberaufsicht über das katholische Kirchen-
und Schulwesen gnddigst zrerordnete Immediat-Kommission.
4. Hoen.