Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1832. (16)

Inhalt. 
Seite des 
Regierungs- 
Blattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
« machung. 
  
Konsens; es soll keiner fruͤher ausgehaͤndigt werden, bis die Behoͤr- 
de sich uͤberzeugt hat, daß keine, auf dem verpfändeten Obiekte 
  
haftenden öffentlichen Abgaben rückständig sind. Für das diesfalls 
von den Behörden zu erlassende Eirkular ist jede Liquidation un- 
zulässi (#argleiche Rzierungs= Blatt vom * 1821 Seite 
Kerbeif“ Geses gebung. Deren Zufhebung in den den Aem- 
tern Gerstungen und Tiefenort einverleibten Ottschaften. Geseb 
vom 27. November 1832 . 
e. 
Lebendigbegraben. Verordnung zu Verhötung desselben an die 
Geistlichen (vergl. Reg. Bl. vom Jahre 1820 S. 129 Nr. VII) 
WM. 
Maina, Ort, bisher zum Justiz-Amte Berka gehörig, wird dem 
Justiz= Amte Blankenhayn elnverleibt 
Nebold, C. A., Redakteur der deutschen allgemeinen FJeitung 
Siehe Zeitblätter. 
Meyer, Joseph, zu Hildburghausen, Redakteur des Volksfreundes. 
Siehe Zeitblétter. 
N. 
Nachdruck. Sicherstellung der Rechte der Schriftsteller und Verleger 
gegen denselben. Bundestags-Beschluß vom 6. September 1832 
Neujahrgeschenke. Verboth im Betreff des Einsammelns derselben 
durch die bey der Kammer angestellten Diener und Bothen 
O. 
Oehler, Gustav, Redakteur der neuen Zeitschwingen. 
Siehe Zeitbläátter. 
V. 
Pensionen, ausgesetzt zu frommen Zwecken oder Behufes der Stu- 
dien. Diesfallsige Abgaben= und Kollateralgelder-Freyheit. 
Siehe Kollateralgelder-Freyheit. 
Pfarrwitwen= Fiskus — allgemeiner — im Bereiche des Ober- 
Konsistoriums zu Weimar. Die Abänderung der §#8· IX. X und 
XX des Statuts desselben (oovgl. S. 71 und 74 des Ves. de- 
  
vom Jahre 1828) . 
79. 
78. 
17. 
75—77. 
55. 56. 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.