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13) Alle Erinnerungen an eine ruͤckstaͤndige Beschlußfassung und an Ver-
fuͤgungen zu Herbeyfuͤhrung derselben, dafern nicht einer saͤumigen
Parthey oder Behoͤrde die Kosten aufzuerlegen sind.
14) Alle mündliche Ladungen und Bestellungs-(Insinuations-) Registraturen.
g. 5.
Von Verwaltungsangelegenheiten unterliegen bloß folgende
Gegenstände dem Sportelansatze:
1) Privilegien-, Konzessions-, Innungs-, Meisterrechts= und Dispensa-
tions-Sachen. Diepensationen von der Militär-Dienstpflicht, ein-
schlüssig der Zurückstellungsscheine, sind jedoch ganz frey, nicht aber
die Nummer-Verkauschungsscheine und die Stellvertretungs-Angelegenheiten.
2) Jede besondere landesherrliche oder obrigkeitliche Erlaubniß, Vergün-
stigung oder Bescheinigung, ausgenommen:
à) alle bloß aus der Oberaufsicht über ein Gemeinde -, Kirchen= oder
zu milden Zwecken bestimmtes Stiftungsvermögen (C. 4 Nr. 5) her-
vorgehenden Genehmigungs-Dekrete, z. B. zur Prozeß-Führung,
Aufnahme von Darleihen, Eingehung von Pachtverträgen 2c. und
b) die Trauscheine für Unter-Offiziere und gemeine Soldaten.
3) Die Justifikations-Scheine über Gemeinderechnungen.
4) Die Verhandlungen über Aufnahme und Entlassung von Unterthanen,
Bürgern, Schutzbürgern, Dorfnachbarn und Hausgenossen, soweit sie
bey öffentlichen Behörden vorkommen, mit Ausnahme jedoch der jähr-
lichen Verpflichtung der cidesmündigen jungen Mannschaft zu Unter-
thanen.
5) Streitige Gesindesachen.
6) Prüfungs-, Dienstanstellungs= und Dienstbestätigungs = Sachen, mit
Ausnahme:
a) der Zeugnisse akademischer Lehrer und der Schulzeugnisse,
b) der Anstellungs-Dekrete für Schulamts-Gehülfen,
c) der die Prüfung und Anstellung der Hebammen betreffenden Ver-
bandlungen und
d) jeder Bekanntmachung einer geschehenen Anstellung.
7) Abschieds= und Pensions-Dekrete, ausgenommen:
a) die für Militärs vom Feldwebel, diesen einschlüssig, abwärts,
b) Witwen-Pensions-Dekrete.
8) Rang= und Titel-Verleihungen.