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nisse durch die Bezirks-Landraͤthe, bezuͤglich nach den unter 1, 2 und 3
hier beygefügten Formularen, ausgestellt werden sollen.
Zur Nachricht und Nachachtung machen wir solches andurch bekannt.
Weimar den 7. May 1835.
Großherzoglich Süächsische Landes= Direktion.
F. von Schwendler.
Formular 1.
Dem........ wmelcher als (Tuch-Fabrikant 2c.) ))).#
ontft ist, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbs-Legitimation bey den
zuständigen Behörden des (Großherzogthumes Hessen, Königreiches Preußen 2c.)
bescheiniget, daß er für sein vorgedachtes Gewerbe im hiesigen Lande die ge-
setzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat.
Dieses Zeugniß ist gültig auf...... Monathe.
N. den ... .. .ten ..... ...... .18 Z„
(Unterschrift der Behörde.)
(Personbeschreibung und Nahmens-
unterschrift des Reisenden.)
Formular 2.
Dem......... welcher als Handlungs-Kommis in
Diensten des, r2... etablirten, Handelöhauses (oder der Fabrik)
dees stehet, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbs-Legitima-
tion bey den zuständigen Behörden des (Großherzogthumes Hessen, Königreiches
Meußen 2c.) bescheiniget, daß das ebengedachte Handelshaus (die ebengedachte
Fabrik) für seinen (ihren) Gewerbsbetrieb im hiesigen Lande die gesetzlich be-
stehenden Steuern zu entrichten hat.
Dieses Zeugniß ist gültig auf..... Monathe.
N. den tten 18
« (unterschrift der Behoͤrde.)
(Personbeschreibung und Nahmens-
unterschrift des Reisenden.)