Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1835. (19)

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nisse durch die Bezirks-Landraͤthe, bezuͤglich nach den unter 1, 2 und 3 
hier beygefügten Formularen, ausgestellt werden sollen. 
Zur Nachricht und Nachachtung machen wir solches andurch bekannt. 
Weimar den 7. May 1835. 
Großherzoglich Süächsische Landes= Direktion. 
F. von Schwendler. 
Formular 1. 
Dem........ wmelcher als (Tuch-Fabrikant 2c.) ))).# 
ontft ist, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbs-Legitimation bey den 
zuständigen Behörden des (Großherzogthumes Hessen, Königreiches Preußen 2c.) 
bescheiniget, daß er für sein vorgedachtes Gewerbe im hiesigen Lande die ge- 
setzlich bestehenden Steuern zu entrichten hat. 
Dieses Zeugniß ist gültig auf...... Monathe. 
N. den ... .. .ten ..... ...... .18 Z„ 
(Unterschrift der Behörde.) 
(Personbeschreibung und Nahmens- 
unterschrift des Reisenden.) 
Formular 2. 
Dem......... welcher als Handlungs-Kommis in 
Diensten des, r2... etablirten, Handelöhauses (oder der Fabrik) 
dees stehet, wird hierdurch, Behufs seiner Gewerbs-Legitima- 
tion bey den zuständigen Behörden des (Großherzogthumes Hessen, Königreiches 
Meußen 2c.) bescheiniget, daß das ebengedachte Handelshaus (die ebengedachte 
Fabrik) für seinen (ihren) Gewerbsbetrieb im hiesigen Lande die gesetzlich be- 
stehenden Steuern zu entrichten hat. 
Dieses Zeugniß ist gültig auf..... Monathe. 
N. den tten 18 
« (unterschrift der Behoͤrde.) 
(Personbeschreibung und Nahmens- 
unterschrift des Reisenden.)