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nur der Haͤlfte vorstehender Ansaͤtze. Erfolgt bey Vormerkungen spaͤterhin
die wirkliche Eintragung: so wird die andere Hälfte nachgezahlt.
S. 58.
Die zu Sicherung des Vater= oder Mutter-Gutes minderjähriger Kinder
bestellte Spezial= oder General-Hypothek bleibt sportelfrey und eben so
jede General-Hypothek, die bloß mit einer Spezial-Hypothek zugleich
bestellt wird.
Wird aber eine General-Hypothek allein bestellt: so treten ganz die-
selben Ansätze ein, welche die §.§. 56 und 57 bestimmen.
d. 659.
Für die Uebertragung einer ganzen hypothekarischen Forderung auf an-
dere Grundstücke wird nur halb soviel als für eine vorher noch gar nicht
konsentirte Schuld liquidirt. Werden aber bloß einzelne Grundstücke aus
mehren gemeinschaftlich verpfändeten freygegeben und andere dafür eingesetzt,
oder wird die Sicherheit einer hypothekarischen Forderung durch Hinzufügung
neuer Pfandgrundstücke verstärkt: so ist die Konsens-Sportel nach der Hälfte
des Tarwerthes der neu verpfändeten Grundstücke zu bemessen. Für die
Bestätigung einer Hypothek für unschätzbare oder doch nicht ohne die größte
Schwierigkeit schätzbare Gegenstände ist zu entrictern . — thlr. 8 gr.
bis 1 —.
S. 60.
Damit (§. 56 bis F. 59) sind alle gerichtliche Niederschriften und Aus-
fertigungen von der Angabe der Schuldverschreibung oder sonst von dem An-
trage auf Eintragung bezüglich Vormerkung bis zur Bestätigung, Eintragung
und bezüglich Aushändigung der Urkunde bezahlt. Selbst wenn die Schuldur-
kunde schon vollzogen übergeben und die Bestätigung ihr angefügt wird, darf
für die alsdann bey den Akten zu behaltende Abschrift nichts Besonderes an-
gerechnet werden. Auch für die einer Konsens-Urkunde einverleibten Zeugnisse,
z. B. über Nicht-Eristenz stillschweigender Hypotheken, Ledigkeit des Erbor-
gers u. s. w., ist nichts zu liquidiren, wohl aber für die bey den Akten be-
haltene Abschrift des Verzeichnisses der verpfändeten Grundstücke.
Abschriften zu den Konsens-Büchern in der bisherigen Weise finden
künftig nicht mehr Statt. Bey außergewöhnlichen Vorkommenheiten in Hypo-
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