Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

169 
oder aber bloß zu Protokoll erklaͤrt werden, erhoͤhet sich die 
Konsens-Sportel um ein Sechetel , 
mindestens jedoch um . . — thlr. 4 gr. 
und wenn eine besondere urkunde daruͤber ausgefertiget wird: 
so ist dafür ein Drittel soviel als für einen Konsens, 
mindestens jedoch . . „ —. 8.- 
anzusetzen, einschlüssig des HProtokolles. Doch tritt in den 
#§. 57 bezeichneten Fällen auch hier dieselbe Begünstigung ein. 
Andere Bürgschaften, Kautions= und dergleichen Urkun- 
den, welche gerichtlich bestatiget, eingetragen oder auch 
nur niedergeschrieben werden, unterliegen einem Sportelansatze 
von Einem 8woͤlftel Prozent, 
mindestens aber von . . . . — . 12 
einschlüssig des Protokolles, 
und, wenn sie keine bestimmte Summe zum Gegenstande ha- 
ben, einem Ansatze von . . . . . „ — „ 12= 
bis 2 —.= 
Rückbürgschaften sind wie andere Bürgschaften zu liqui- 
diren und wenn eine Unterpfandsbestellung damit verknüpft ist, 
diese noch besonders. 
Wenn zwey oder mehre Schuldner solidarische Haftpflicht 
übernehmen: so ist die Bürgschafts-Sportel nur Ein Mahl 
zu liquidiren. 
S. 64. 
Für Konsens-Prolongation wird nur die Hälfte des ursprünglichen An- 
satzes gerechnet. « 
§O 65. 
Wenn die eine Verpfändung bestätigende gerichtliche Behoͤrde nicht 
zugleich die Lehnsbehörde ist: so finden für letztere noch besonders fol- 
gende Ansätze Statt, vorausgesetzt, daß nicht eine niedrigere Gebühr bisher 
berkömmlich war: 
a) für das Anbringen, den Konsens und die Urkunde dar- 
über, einschlüssig der Schreibegebühr, 
wenn das zu konsentirende Anleihen nicht über 100 
thlr. beträagt . . . . „ —tthlr. 8 gr. 
(28•
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.