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II. Bey Oberbehörden.
8. 97.
In minderwichtigen oder geringfügigen Rechtsangelegenheiten ist stets
nur ein Sekretar abzuordnen und für diese Abordnung der Protokoll-Ansatz
um. 4 *r "6 "6 " " 6 O — thlr. 12 gr.
zu erhöhen.
8. 98.
In allen anderen Angelegenheiten treten folgende Ansatze ein:
a) für ein abgeordnetes Kollegien = Mitglied,
wenn die Verrichtung nicht über Eine Stunde dauert 1 thlr. — — gr.
wemn sie über Eine, aber nicht über vier Stunden dauert 2 -
wenn sie länger bis zu einem ganzen Tage dauertt 3 — .
b) für einen abgeordneten Sekretar oder Sekretariats-Gehülfen
oder eine andere der in dem F. 100 Nr. 5
aufgeführten Personen, nach obiger Zeitabstufung, immer
zwey Drittel — und
) für die in dem §. 100 Nr. 6 aufgeführten Personen immer
ein Drittel der Ansäte unter a.
Anmerkung.
Wo die Sekretare durch feste Gehalte bereits für diese Verrichtungsgebühren
entschädiget sind, werden letztere der Sportelkasse berechnet.
. Diäten bey Verrichtungen außerhalb der Flur des Wohnsitzes der Behörde.
I. Bey Unterbehörden.
g. 99.
a) Bey den Kriminal-Gerichten:
dem Kriminal-Richter oder Kriminal-Gerichts-Assessor,
dafern lebterer die Expedition leitet . Lthlr.-gr.
dem Protokoll-Führer, sey er Assessor, Aktuar, Registrator
oder Accessist . . . . . 1. 8=bey
anderen Unterbehörden:
dem Vorstande, (Justiz-Amtmann, Stadtrichter, Superintendent,
Land-Dekan) . . 2 —;-b
dem Aktuar . 1 8=einem
Archivar, Negistrator, Accesisien, Sporteleinnehmer,
Kopisten . . 1-—;-a]