Full text : Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1836. (20)

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II.  Bey  Oberbehörden.
8.  97.

In  minderwichtigen  oder  geringfügigen  Rechtsangelegenheiten  ist  stets
nur  ein  Sekretar  abzuordnen  und  für  diese  Abordnung  der  Protokoll-Ansatz
um.  4  *r  "6  "6  "  "  6  O  —  thlr.  12  gr.

zu  erhöhen.
8.  98.

In  allen  anderen  Angelegenheiten  treten  folgende  Ansatze  ein:
a)  für  ein  abgeordnetes  Kollegien  =  Mitglied,
wenn  die  Verrichtung  nicht  über  Eine  Stunde  dauert  1  thlr.  —  —  gr.
wemn  sie  über  Eine,  aber  nicht  über  vier  Stunden  dauert  2  -
wenn  sie  länger  bis  zu  einem  ganzen  Tage  dauertt  3  —  .
b)  für  einen  abgeordneten  Sekretar  oder  Sekretariats-Gehülfen
  oder  eine  andere  der  in  dem  F.  100  Nr.  5
aufgeführten  Personen,  nach  obiger  Zeitabstufung,  immer
  zwey  Drittel  —  und
)  für  die  in  dem  §.  100  Nr.  6  aufgeführten  Personen  immer
  ein  Drittel  der  Ansäte  unter  a.

Anmerkung.
Wo  die  Sekretare  durch  feste  Gehalte  bereits  für  diese  Verrichtungsgebühren
  entschädiget  sind,  werden  letztere  der  Sportelkasse  berechnet.

.  Diäten  bey  Verrichtungen  außerhalb  der  Flur  des  Wohnsitzes  der  Behörde.
I.  Bey  Unterbehörden.
g.  99.

a)  Bey  den  Kriminal-Gerichten:
dem  Kriminal-Richter  oder  Kriminal-Gerichts-Assessor,

dafern  lebterer  die  Expedition  leitet  .  Lthlr.-gr.
dem  Protokoll-Führer,  sey  er  Assessor,  Aktuar,  Registrator
  oder  Accessist  .  .  .  .  .  1.  8=bey
  anderen  Unterbehörden:
dem  Vorstande,  (Justiz-Amtmann,  Stadtrichter,  Superintendent,

  Land-Dekan)  .  .  2  —;-b



dem  Aktuar  .  1  8=einem
  Archivar,  Negistrator,  Accesisien,  Sporteleinnehmer,
  Kopisten  .  .  1-—;-a]