Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Inhalt. 
Seite des 
Blattes. 
Nr. der 
Regierungs- Bekannt- 
machung. 
  
Witwen der Hofdiener. 
Zeit 
3. 
ung — Weimarische — Siehe Regierungs-Blatt. 
Zoll-Tarif (Vereins-Zolltarif) auf die Jahre 1837, 1838, 1839. 
Amtliches Waarenverzeichniß zu demselben .... 
Zoll 
- und Handels-Verein — Preußisch- Thiringsscher — 
Staatsvertrag vom 1. November 1837 zu Beförderung der Ver- 
kehrsverhältnisse mit dem Hannover-Oldenburg-Braunschweigschen 
Steuerveinnn 
1) Uebereinkunft unter A wegen unterdrückung des Schleichhandels 
2) 
3 
4 
5 
6 
Uebereinkunft unter B wegen des Anschlusses der Grafschaft 
Hohnstein und des Amtes Elbingerde 
Uebereinkunft unter C wegen des Anschlusses des Fürstenthumes 
Blankenburg nebst dem Stiftsamte Walkenried, ferner des Am- 
tes Calvörde, des Braunschweigschen Antheils des Dorfes 
Pabstdorf und des Dorfes Hessen 
Uebereinkunft unter D wegen des Anschlusses rrren Preu- 
Kischer Gebiethstheite ... . .... 
) Uebereinkunft unter E wegen Erleichterung des gegenseitigen 
Verkehss 
) Verzeichniß derjenigen Erzeugnisse der Staaten Honnover, Dl- 
denburg und Braunschweig, welche bei ihrem Eingange in das 
Konigreich Preußen und die mit demselben im Zollvereine sich 
befindenden Staaten eine niedrigere, als die im Zollvereins- 
Tarife aufgeführte Eingangsabgabe zu entrichten haben, bezie- 
hungsweise von derselben ganz srei bleiberern . 
Erluterung des §. 5 des Regulatives 
vom 6. April 1821 über deren Pensionirunnnngng 
16. 
93—98. 
99—101. 
102—109 
110—117 
118—123 
124—128 
  
129—132 
  
Vorstehendes Repertorium ist in Folge Nr. 7 des bei Einführung des Großherzog- 
lichen Regierungs-Blatres erschienenen höchsten Patentes vom 18. März 1817 und gemäß 
Nr. 4 der bei Errichtung der Weimarischen Zeitung erlassenen Verordnung vom 2. März 
1832 gefertiget und abgedruckt worden. 
Weimar den 31. Dezember 1837. 
Die Redaktion des Großherzogl. Regierungs-Blattes. 
Ernst Müller.