Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Kegierungs-Blatt 
Großherr, ogth eunm 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
        
WVeimar 187. Nummer 1. 4. Februar. 
  
  
  
  
Ministertal-Bekanntmachung. 
Daß ein zu dem Vereins-Zoll-Tarife für die Jahre 1837, 1838 und 
1839 gehöriges „amtliches Waaren-Verzeichniß“ für alle Vereins- 
Staaten gleichlautend zusammengestellt und den betheiligten Steuerbehörden 
und Beamten, um sich nach demselben bey Anwendung der Tarif-Sätze auf 
die einzelnen Waaren-Gattungen zu achten, zugefertigt worden ist, wird hier- 
durch mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem 
Großherzoglichen Landschafts-Kollegium noch besonders bekannt gemacht wer- 
den wird, wo und zu welchem Preiße jenes Waaren-Verzeichniß von den 
Gewerbetreibenden bezogen werden kann. 
Weimar den 17. Januar 1887. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
epartement der Finanzen. 
Freyherr von Gerödorff. 
Bekanntmachungen. 
I. Se, Königliche Hoheit, der Großherzog, haben, nach angehörtem 
Gutachten Hochstihrer drey obersten Landes-Justiz-Kollegien, zu den Gesetzen 
vom 25. und 26. März 1829 über die Ausleihung vormundschaftlicher und 
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