Kegierungs-Blatt
Großherr, ogth eunm
Sachsen Weimar-Eisenach.
WVeimar 187. Nummer 1. 4. Februar.
Ministertal-Bekanntmachung.
Daß ein zu dem Vereins-Zoll-Tarife für die Jahre 1837, 1838 und
1839 gehöriges „amtliches Waaren-Verzeichniß“ für alle Vereins-
Staaten gleichlautend zusammengestellt und den betheiligten Steuerbehörden
und Beamten, um sich nach demselben bey Anwendung der Tarif-Sätze auf
die einzelnen Waaren-Gattungen zu achten, zugefertigt worden ist, wird hier-
durch mit der Bemerkung zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von dem
Großherzoglichen Landschafts-Kollegium noch besonders bekannt gemacht wer-
den wird, wo und zu welchem Preiße jenes Waaren-Verzeichniß von den
Gewerbetreibenden bezogen werden kann.
Weimar den 17. Januar 1887.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement der Finanzen.
Freyherr von Gerödorff.
Bekanntmachungen.
I. Se, Königliche Hoheit, der Großherzog, haben, nach angehörtem
Gutachten Hochstihrer drey obersten Landes-Justiz-Kollegien, zu den Gesetzen
vom 25. und 26. März 1829 über die Ausleihung vormundschaftlicher und
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