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6.
Glasgemdlde in Fenstern, welche neuerdings so sehr gesucht und im
Preise gesteigert werden, machen einen vorzüglichen Schmuck der Kirchen aus.
Wo solche noch vorhanden sind, sollten sie demnach recht sorgfältig bewahrt,
in Rahmen und Blei befestiget, durch Abwaschen immer rein erhalten und an
verletzten Stellen durch Einseßen farbiger Glasstücke von passender Wirkung
ergänzt werden.
Frevelhafter Muthwille, welcher dieselben, als Zielscheiben behandelt oder
sonst zerstört, ist streng zu bedrohen, und die Drohung ist in dennoch vor-
kommendem Falle unerbittlich wahr zu machen. Ueberhaupt sollte der Jugend
um Hause wie in der Schule die größte Achtung vor öffentlichen Denkmahlen,
gleichsam eine heilige Scheu, eingeprägt werden.
6.
Auch bemalte Wappenstücke, Fahnen mund sonstige Ueberreste
alter Zeit, welche sich noch aufgehangen finden, sind an dem Orte ihrer ur-
sprünglichen Aufstellung, wenn dieser nicht gleich anfangs ein ganz unpassen-
der war, wo nur moglich, zu lassen und durch öfteres Abstäuben vor Ver-
derbniß zu sichern. Ist ihre Abnahme durchaus nothwendig, z. B. um in
einer Kirche Licht und Raum zu gewinnen, so sollten sie immer in schon
bestehende Sammlungen dargeboten oder anderwärts mit Sorgfalt aufgehoben
werden.
7.
Urkunden auf Pergament und Papier, Flurbuͤcher, Gemeindebuͤcher,
Karten und dergleichen sind an trockenen, feuersicheren Orten aufzubewahren.
Das Abstaͤuben und Luͤften ist auch hier zu empfehlen.
8.
Münzen, Gefäße, Grabgerithe und sonstige Ueberreste des
Alterthumes, welche bei dem Abbruche von Gebäuden oder bei dem Ackern
und Graben im Erdboden aufgefunden werden, sind mit der größten Vorsicht
und mit genauer Bemerkung ihrer Lage und umgebung aufzunehmen, in der
Regel nicht ohne Beiziehung solcher Männer, welche eine genaue, zweckmäßige
Beschreibung hierüber liefern können.
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