Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Kegierungs-Blatt 
Großberogen 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Weimar 1839. Nummer 12. 27. April. 
  
  
  
  
  
  
  
Bekanutmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, werden 
die angedruckten sechs Gesetze, als: 
I. das Strafgesetzbuch, 
II. das Gesetz, die durch Einführung des allgemeinen Strafgesetzbuches 
nöthig gewordenen transitorischen Bestimmungen betreffend, 
III. das Gesetz, einige Abänderungen in dem untersuchungsverfahren be- 
treffend, 
IV. das Gesetz über die Vollstreckung der Todesstrafen, 
V. das Gesetz über die Zuständigkeit der Polizei= und Verwaltungs-Be- 
hörden und 
VI. das Gesetz über die Gerichtszuständigkeit in Kriminal -Sachen 
bekannt gemacht. 
Weimar den 11. April 1839. 
Großherzoglich Sächische Landesregierung. 
von Müller. 
(20)
	        
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