Regierungs- Blatt
für das
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
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Weimar 1839. Nummer 2. 19. Januar.
Ministerial-Bekanntmachung.
Nachdem von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, die nachstehend
abgedruckte, unter dem 30. July vorigen Jahres zu Drezden abgeschlossene
allgemeine Münz-Konvention der zum Soll= und Handels-Vereine
verbundenen Staaten ratificirt und die gegenseitigen Ratifikations-Urkunden
am 7. dieses Monates in Dresden ausgewechselt worden,
wird dieselbe hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 15. Januar 1839.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der auswärtigen T#uggelegenheiten.
C. W. Freiherr von Fritsch.
Nachdem die sämmtlichen zu dem Zoll= und Handels-Vereine verbundenen
Regierungen, in Gemäßheit der in den Zollvereinigungs-Vertragen getroffenen
Verabredung, auf die Einführung eines gleichen Münz-Systems in ihren Landen
hinzuwirken, übereingekommen sind, die vorbehaltenen besonderen Unterhandlungen
hierüber eröffnen zu lassen: so haben zu diesem Zwecke zu Bevollmachtigten
ernannt:
Seine Majestät, der König von Preußen:
Allerhöchstihren geheimen Ober-Finanz-Rath Adolf von Pommer=Esche;
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