Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

Regierungs-  Blatt

für  das

Großherzogthum
Sachsen  Weimar-Eisenach.

—  —  —

Weimar  1839.  Nummer  2.  19.  Januar.

 

 

 

Ministerial-Bekanntmachung.

Nachdem  von  Sr.  Königlichen  Hoheit,  dem  Großherzoge,  die  nachstehend
abgedruckte,  unter  dem  30.  July  vorigen  Jahres  zu  Drezden  abgeschlossene
allgemeine  Münz-Konvention  der  zum  Soll=  und  Handels-Vereine
  verbundenen  Staaten  ratificirt  und  die  gegenseitigen  Ratifikations-Urkunden
  am  7.  dieses  Monates  in  Dresden  ausgewechselt  worden,
wird  dieselbe  hierdurch  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht.

Weimar  den  15.  Januar  1839.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  der  auswärtigen  T#uggelegenheiten.
C.  W.  Freiherr  von  Fritsch.

Nachdem  die  sämmtlichen  zu  dem  Zoll=  und  Handels-Vereine  verbundenen
Regierungen,  in  Gemäßheit  der  in  den  Zollvereinigungs-Vertragen  getroffenen
Verabredung,  auf  die  Einführung  eines  gleichen  Münz-Systems  in  ihren  Landen
hinzuwirken,  übereingekommen  sind,  die  vorbehaltenen  besonderen  Unterhandlungen
  hierüber  eröffnen  zu  lassen:  so  haben  zu  diesem  Zwecke  zu  Bevollmachtigten
  ernannt:

Seine  Majestät,  der  König  von  Preußen:
Allerhöchstihren  geheimen  Ober-Finanz-Rath  Adolf  von  Pommer=Esche;

121