Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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Auf Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, höchsten Befehl und in 
Gemäßheit der in dem höchsten Steuer-Patente vom 28. Dezember 1838 
deshalb ertheilten Zusicherung wird dieses Alles hiermit zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht und werden zugleich Steuerpflichtige sowohl als Steuererheber 
erinnert und angewiesen, bei Entrichtung und Erhebung der betreffenden 
Steuern die festgesetzten Termine genau zu beachten und übrigens dasjenige, 
was die Steuererhebungs-Verordnung vom 9. November 1821 vorschreibt, 
sich allenthalben zur genauen Richtschmur dienen zu lassen. 
Weimar den 7. Januar 1889. 
Großherzoglich Sächsches Landschafts-Kolleginm. 
Ch. Weyland. 
II. Durch den freiwilligen Austritt eines Landtags= Abgeordneten im 
Stande der Rittergutsbesitzer des Weimar-Jenaischen Kreises und dessen 
Stellvertreters hat sich an deren Stelle eine neue außerordentliche Wahl 
auf die noch übrige Zeit bis zur nächsten ordentlichen Wahl nöthig gemacht; 
es ist solche am 22. vorigen Monates und Jahres verfassungsmäßig vorge- 
nommen und dabei 
der Königlich Preußische Kammerherr, Freiherr Hans Ottobald von 
Werthern auf Groß= und Kleinneuhausen, 
zum Landtags= Abgeordneten, und 
der Großherzoglich Weimarische Kammerjunker, Ferdinand Wilhelm 
Heinrich von Helldorff auf Wöllnitz mit Rutha 
zum Stellvertreter erwählt, auch diese beiderseitige Wahl von dem Landtags- 
Vorstande als gultig anerkannt worden. 
Weimar den 18. Januar 1839. 
Großherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller.
	        
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