KRegierungs-BGlatt
Großberzogehum
Sachsen Weimar-Eisenach.
— — S —
Weimar 1830. Nummer 22. 11. December.
Bekanutmachung.
Die Regulirung und Bildung der Heimathsbezirke im Sprengel des
Großherzoglichen Amtes Weimar ist, nach Maßgabe des Gesetzes vom 11.
April 1833, in nachstehender Weise erfolgt:
1.
Aus dem Kompler des, einen abgesonderten Heimathsbezirk bildenden,
mit Landstandschaft versehenen, Rittergutes zu Ballstedt sind, mit höchster
Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs, tauschweise in
den dasigen Gemeinde-Heimathsverband übergegangen: 209 Quadratruthen,
unter Nr. 35 a und b des Katasters, der Hopfenberg genannt, dagegen aus
dem Heimathöbezirke der Gemeinde in den Ritterquts -Heimathsbezirk mehre,
zusammen 3 Acker haltende Grundstücke, unter Nr. 335 b (3 Acker), 336
E Acker), 337 (3 Acker), 555 (1 Acker) und 851 (3 Acker).
2.
Ferner sind den Gemeinde-Heimathsbezirken nachgenannter Orte
folgende, biöher eximirt gewesene, Grundbesitzungen zugewiesen worden (§. 4
des Gesetzes):
in Berlstedt das dortige Rittergut, der so genannte Rappische Hof;
in Buchfart die Förstereiz=
in Dagaödorf bei Buttelstedt das Kammergut, nebst sämmtlichen Zube-
hörungen (§. 81 des angezogenen Gesetzes), einschlüssig des Back= und
Brauhauses dort;
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