Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1839. (23)

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in Oberweimar das Kammergut mit saͤmmtlichen Zubehoͤrungen in dasiger 
Flur, sowie in den Fluren von Ehringsdorf und Weimar, einschluͤssig 
des Gasthofes, das Dienemann'sche Freigut, die Müller'sche Mahl- 
mühle, die Händel'sche Papiermühle, die Vemt'sche Oel= und Walkmühle 
bei Oberweimar, das Backhaus (Freihaus) und das Leutnersche Freihaus; 
in Ramosla das Wittichsche Freigutz die Pfeiffer'sche Windmühle und das 
Ränkesche Haus; 
in Taubach die Koch'sche Mahlmühle und ein Kameral-Grundstück von 
2 Ackern in dasiger Flur; 
in Tiefurt das Kammergut mit dessen gesammten Zubehörungen in dortiger, 
Weimarischer, Mellinger und Daasdorfer Flur, die Ziegelei; 
in Troistedt das Jagerhaus (Försterei), nebst 1 Acker 133 Ruthen Garten; 
in Umpferstedt das unweit des Ortes belegene Chaussee-Haus. 
Ueberdieß find die geistlichen Besitzungen (Kirchen, Pfarreien, Schulen) 
an jedem der vorgenannten Orte, der Bestimmung im F. 4 des Gesetzes vom 
11. April 1833 zu Folge, den Heimathsbezirken der betroffenen einzelnen 
Gemeinden ebenfalls einverleibt worden. 
8. 
Dem besondern, von dem Kammerfiskus zu vertretenden Heimathsbezirke 
des Großherzoglichen Lustschlosses Belvedere, nebst allen Zubehörungen (Be- 
kanntmachung vom 28. July 18835, Nr. IV Ziffer 1), ist, nach getroffener 
Uebereinkunft, mit höchster Genehmigung, ein in den Ringmauern von Bel- 
vedere gelegenes, zeither zu dem Gemeindeverbande von Ehringsdorf gehöriges, 
Grundstück an 1 Acker, unter Nr. 384 und 885 zugetheilr. 
4. 
Das mit Landstandschaft versebene Rittergut Holzdorf bildek, mit nach- 
träglich ausgewirkter höchster Genehmigung, unter Zustimmung der betheiligten 
Gemeinden Legefeld und Obergrunstedt, einen abgesonderten Heimathebezirk. 
Im Bereiche des Großherzoglichen Amtes Jena ist die Bildung der 
Heimathsbezirke dem Gesetze gemäß, bezüglich auf dem Grunde getroffener 
Uebereinkunft, dahin geschehen, doß den Gemeinde-Heimarhsbezirken 
nachgenannter Ortschaften — außer den geistlichen Besitzungen, an Kirchen, 
Pfarreien, Schulen — folgende, zeither eximirt gewesene, Grundbesitzungen 
einverleibt worden sind:
	        
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