Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

KRegierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
—— JJJJJnssss 
Weimar 1840. Nummer 10. 29. July. 
  
  
Winisterial-Verordnung, 
die Ausfuͤhrung einiger Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom 
5. April 1839 betreffend. 
Zu Ausführung einiger Bestimmungen des Strafgesetzbuches vom 5. April 
1839 wird auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
Folgendes verordnet: 
1. 
Da nach Artikel 58 eine besondere Schärfung verwirkter Strafen wegen 
Rückfalls eintritt, so haben die Inspektionen der Strafanstalten alle Gefangene, 
sowie die sämmtlichen Untersuchungsgerichte diejenigen Gefangenen, welche mit 
einer bei den Gerichten zu verbüßenden Strafe belegt worden sind, bei der 
Entlassung nach abgelaufener Strafzeit auf die Folgen des Rückfalls aufmerk- 
sam zu machen. 
Würde jedoch letzteres unterbleiben oder nicht richtig oder nicht vollstän- 
dig geschehen, so soll in der den Behörden ertheilten Instruktion für den Be- 
theiligten ein Anspruch auf mildere Beurtheilung eines dann vorkommenden 
Rückfalls nicht begründet seyn. 
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