Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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Chaussee-Geld-Tarif 
für eine Meile von 1632 sechszehenschuhigen Ruthen. 
I. Von Extra-Posten, Kaleschen, Chaisen jeder Art, über- 
haupt von allem zum Fortschaffen von Personen be- 
stimmten Fuhrwerke, einschlüssig der Schlitten, besetzt 
oder leer, für jedes Zugthirr.. 
II. Vom Lastfuhrwerke: 
A vom beladenen: 
1) vierrädrigen, für jedes Zugthier, bei einer Be- 
spannung von 
a) vier und weniger Zugthiren 
b) fünf oder sscchs.. 1i 
c) sieben oder mehgen 
2) zweirädrigen, für jedes Zugthier, bei einer 
Bespannung von 
a) einem Zugthiere oder zwei Zugthieren 
b) drei dergleichen A 
c) vier dergleichen und mehgen 
3) ist der Radbeschlag eines Lastfahrwerkes aus- 
wärts und in gerader Fläche 6 Zoll und 
darüber breit, auch ohne hervorstehende Nägel 
oder Stifte: so wird statt der Sätze 1 lit. b 
und 2 lit. b nur entrichtet für jedes Zugthier 
4) von Schlitten für jedes Zugthier, ohne Un- 
terschied der Zahl.. .................... 
Bvomunbeladenem 
1)vonFrachtwagen,fürjedesZugthier........ 
2) von gewoͤhnlichem Landfuhrwerke, desgleichen 
von Schlitten zum Fortschaffen von Lasten, 
1 Sagr. — Pf. 
für jedes Zugthirr — 1
	        
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