Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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Gehorsam, so hat er immer nur die Hälfte der Gebühr 
zu entrichten. 
Für eine Arretirnnggagg — Thlr. 6 Gr. 
(ohne Rücksicht, ob Einschluß darauf folgt oder nicht). 
Einschlußgebühr bei Arretirungen, Ein für alle Mal — 6 = 
in Waldbuß-, Felddeube= und Gartendeube-Angelegen- 
heiten jedoch urrr — 3 — 
Auslieferung eines Gefangenen von einer ausländischen 
Behörde oder an dieselbe — : 6 
Für Vollstreckung einer körperlichen Züchtigung . —. 6 
in Waldbuß-, Felddeube= und Gartendeube-Angelegen- 
—W —..0#——— — 3 
Bei Sektionen, einschlüssig aller verschiedenen Bestellun= 
gen dodii — . 10 
Bei Vollziehung einer Todesstrafe — — 
Bei dem Transporte eines Vagabunden oder Schuͤblings, 
fuͤr die Stunde — . 4 
Erinnerungs-oder Erequir-Gebühren, wenn der Gegenstand 
nicht über 2 Thaler betrüt — 1= 
2 5 2 2 .. 222222222r2—2 — — 2 
* 10 - 2 0 · " 4 r „ — —2 3 * 
* * 20 * — 2-2 22r22222222 2 —. 1 * 
* * 30 r rl ... 2222 22 — 5 * 
7 2 50 2 * · resessesrsessii " 8 * 
- - 100 -——-10- 
uherlooThaler........—-16- 
Sitzgebuͤhren, von jedem Gefangenen teglich . 1 
Anmerkung. 
Bei den Kriminal-Gerichten finden jedoch keine Sitzgebühren Statt. 
Bei nöthiger Wiederholung der Exekution und so oft Kriminal-Gerichts- 
boten zum Exequiren beauftragt werden, kann, je nach der Persoͤnlichkeit 
des Schuldners, das Gericht diese Ansaͤtze bis auf das Doppeite erhöhen. 
12) Diäten des Dieners finden nur Statt: 
a) bei nothwendigen Verschickungen außerhalb bes Amtsbezirkes, zu welchem 
die Behörde gehört, neben den etwaigen Gebühren für das Geschäft 
selbst, mit Ausschluß bloßer Botengaͤnge zu Bestellung schriftlicher oder 
muͤndlicher Verfuͤgungen, ingleichen mit Ausschluß der Transporte von
	        
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