Seite des
Suha l t.
Regierungs-
Blattes.
Nr. der
Bekannt-
machung.
Konsens-Bücher oder Konsens-Protokolle in den vor-
mals Königl. Sächs. Gebietstheilen. Die in denselben vorbehal-
tenen Hypotheken sollen bei jeder Uebereignung oder Verpfän-
dung von Immobilien, insbesondere auch bei Anlegung eines je-
den Foliums in den Real-Hopotheken-Büchern berücksichtiget
werden .................... ....
Kurhessen; dessen Beltriit zu dem Vertrage vom 8. Mai 1841
wegen gleichmäßiger Besteuerung des Wein= und Tabacks--Baues
und des gegenseitigen Verkehrs mit Wein und Taback
X.
Eaudbgemeinde- Ordunng vom 2. Februar 1840. Erlaͤute—
rung des F. 76 derselben im Betreff der Gemeinderechnungen.
Landtags-Abgeorbdnete und deren Stellvertreter — Neue
ordentliche Waylen derselben
Lehngelm- Erléuterung der Bestimmungen über die Befreiung
m
von demselben bei dem Zusammenkaufen und Zusammentauschen
vorher zerschlagener, zur Entrichtung von Lehngeld verpflichteter
Grundstücckkkrr .......... ... . .. .
Leutenthal. Die dem dasigen Rittergute bisher zuständige Ge-
richtsbarkeit wird dem Justiz-Amte Buttstädt überwiesen
Lippe — Fürstenthum — Vertrag vom 18. Oktober wegen dessen
Anschlusses an den Gesammt-Zollverein ....... .. .............
sphnkutfchehwelcheohneetgeneLegtttmattonundunkunterBurg-
schaft ihrer Dienstherren reisen, werden einer sorgfältigern polizei-
lichen Beaufsichtigung unterworfen
Al.
Maischstener. Steuervergütung auf dieselbe bei Versendung des
im Inlande erzeugten Branntweins in das Vereinsausland.
Malz. Uebergangsabgaben von demselbbn.. .............
Milde Stiftung. Die Rechte einer solchen erhält:
a) die für die Witwen der Offiziere des Großherzogl. Bundes-Kon-
tingents gegründete Unterstützungsanstalt
b) die für die Witwen und Waisen der Unteroffiziere des zweiten
Großherzogl. Linien = Infanterie -Bataillons gegründete Unter-
stützungsanstalt EEIIEIIEEIIEIIIIIII
233.
232.
23.
13—19.
221.
169.
247—256
219.
284.
229.
I1I.
I. II.
III.
III.
III.