Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

Seite des 
Suha l t. 
Regierungs- 
Blattes. 
Nr. der 
Bekannt- 
machung. 
  
Konsens-Bücher oder Konsens-Protokolle in den vor- 
mals Königl. Sächs. Gebietstheilen. Die in denselben vorbehal- 
tenen Hypotheken sollen bei jeder Uebereignung oder Verpfän- 
dung von Immobilien, insbesondere auch bei Anlegung eines je- 
den Foliums in den Real-Hopotheken-Büchern berücksichtiget 
werden .................... .... 
Kurhessen; dessen Beltriit zu dem Vertrage vom 8. Mai 1841 
wegen gleichmäßiger Besteuerung des Wein= und Tabacks--Baues 
und des gegenseitigen Verkehrs mit Wein und Taback 
X. 
Eaudbgemeinde- Ordunng vom 2. Februar 1840. Erlaͤute— 
rung des F. 76 derselben im Betreff der Gemeinderechnungen. 
Landtags-Abgeorbdnete und deren Stellvertreter — Neue 
ordentliche Waylen derselben 
Lehngelm- Erléuterung der Bestimmungen über die Befreiung 
m 
von demselben bei dem Zusammenkaufen und Zusammentauschen 
vorher zerschlagener, zur Entrichtung von Lehngeld verpflichteter 
Grundstücckkkrr .......... ... . .. . 
Leutenthal. Die dem dasigen Rittergute bisher zuständige Ge- 
richtsbarkeit wird dem Justiz-Amte Buttstädt überwiesen 
Lippe — Fürstenthum — Vertrag vom 18. Oktober wegen dessen 
Anschlusses an den Gesammt-Zollverein ....... .. ............. 
sphnkutfchehwelcheohneetgeneLegtttmattonundunkunterBurg- 
schaft ihrer Dienstherren reisen, werden einer sorgfältigern polizei- 
lichen Beaufsichtigung unterworfen 
Al. 
Maischstener. Steuervergütung auf dieselbe bei Versendung des 
im Inlande erzeugten Branntweins in das Vereinsausland. 
Malz. Uebergangsabgaben von demselbbn.. ............. 
Milde Stiftung. Die Rechte einer solchen erhält: 
a) die für die Witwen der Offiziere des Großherzogl. Bundes-Kon- 
tingents gegründete Unterstützungsanstalt 
b) die für die Witwen und Waisen der Unteroffiziere des zweiten 
  
Großherzogl. Linien = Infanterie -Bataillons gegründete Unter- 
stützungsanstalt EEIIEIIEEIIEIIIIIII 
233. 
232. 
23. 
13—19. 
221. 
169. 
247—256 
219. 
  
  
284. 
229. 
I1I. 
I. II. 
III. 
III. 
III.
	        
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