Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

üegierungs - Blatt 
G’rehbhereehn 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
Weimar 1841. Nummer 9. 9. Juni. 
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Nachdem zwischen Preußen, Baiern, Sachsen, Württemberg, Baden, 
Kurhessen, dem Großherzogthume Hessen, den zum Thüringischen Zoll= und 
Handels-Vereine gehörigen Staaten, Nassau und der freien Stadt Frankfurt 
einerseits, und Großbritannien andererseits, der nachstehend in der deutschen 
Uebersetzung abgedruckte Handels= und Schifffahrts-Vertrag unter dem 2. März 
dieses Jahres abgeschlossen worden und die Auswechselung der diesfallsigen ge- 
genseitigen Ratifikations-Urkunden am 26. vorigen Monats zu London erfolgt 
ist: so wird dieser Vertrag zur Nachachtung für alle Großherzoglichen Behörden 
und Unterthanen hiermit öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 18. Mai 1841. 
Großherzoglich Sächsisches Ministerinm der 
auswärtigen Augelegenheiten. 
C. W. Freiherr von Fritsch. 
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