Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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1) Courant-Muünzen. 
Oie im Vierzehenthaler-Fuße ausgeprägten Courant-Münzen Königlich 
Hamoverschen und Herzoglich Braunschweigschen Gepräges, auf welchen die 
Zahl der aus der Mark fein ausgeprägten Stücke angegeben ist, nadmlich: 
Einthaler-Stückuuaz 1 Rhlr. ’“* — Vf. 
Eindrittelthaler-Stuͤck zu.. . .. - 
Einsechstelthaler-Stück ugg — 16— = — 
2) Konventions-Münzen fremden Geprages, 
auf welchen die Konventionsmäßige Ausprägung aus der Mark fein angegeben ist: 
Ein Speziesthaler zu . . ·1 Rthlr. 11 Sgr. — Of. 
Ein halber dergleichen (Gulden) . 20 6 
3) An Münzen des 241-Guldenfußes. 
Ein ganzes Kopfstuͤck zu. .. . — Rthlr. 6 Sgar. 10 Pf. 
Ausnahmsweise und ebenfalls bis auf Widerruf ist in den Aemtern Derm- 
bach, Geisa, Kaltennordheim und Ostheim auch noch gestattet, folgende Münz- 
Sorten des 2441-Guldenfußes zu dem beigesetzten Werthe bei den dortigen 
Postkassen einzuzahlen und zwar: 
Ein ganzer Kronenthaler zu. .. 1 Rthlr. 16 Sgr. — Pf. 
Ein ganzer Gulden (der suͤddeutschen T 
Vereinsstaaten) zu .. . — 2 17 - — 
Ein halber dergleichen Gulden zu ..—- 8-6 
welches zur Nachricht und Nachachtung andurch zur öffentlichen Kenntniß ge- 
bracht wird. 
Durch diese Bestimmungen findet jedoch in Beziehung auf die von der 
General-Direktion der Großherzoglich Sächsischen Fürstlich Thurn und Taxis'schen 
Lehnsposten getroffenen Anordnungen wegen der Saldo-Einlieferungen an die 
Ober-Postkasse eine Aenderung nicht Statt. 
Weimar den 13. April 1841. 
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion. 
von Motz.
	        
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