166
1) Courant-Muünzen.
Oie im Vierzehenthaler-Fuße ausgeprägten Courant-Münzen Königlich
Hamoverschen und Herzoglich Braunschweigschen Gepräges, auf welchen die
Zahl der aus der Mark fein ausgeprägten Stücke angegeben ist, nadmlich:
Einthaler-Stückuuaz 1 Rhlr. ’“* — Vf.
Eindrittelthaler-Stuͤck zu.. . .. -
Einsechstelthaler-Stück ugg — 16— = —
2) Konventions-Münzen fremden Geprages,
auf welchen die Konventionsmäßige Ausprägung aus der Mark fein angegeben ist:
Ein Speziesthaler zu . . ·1 Rthlr. 11 Sgr. — Of.
Ein halber dergleichen (Gulden) . 20 6
3) An Münzen des 241-Guldenfußes.
Ein ganzes Kopfstuͤck zu. .. . — Rthlr. 6 Sgar. 10 Pf.
Ausnahmsweise und ebenfalls bis auf Widerruf ist in den Aemtern Derm-
bach, Geisa, Kaltennordheim und Ostheim auch noch gestattet, folgende Münz-
Sorten des 2441-Guldenfußes zu dem beigesetzten Werthe bei den dortigen
Postkassen einzuzahlen und zwar:
Ein ganzer Kronenthaler zu. .. 1 Rthlr. 16 Sgr. — Pf.
Ein ganzer Gulden (der suͤddeutschen T
Vereinsstaaten) zu .. . — 2 17 - —
Ein halber dergleichen Gulden zu ..—- 8-6
welches zur Nachricht und Nachachtung andurch zur öffentlichen Kenntniß ge-
bracht wird.
Durch diese Bestimmungen findet jedoch in Beziehung auf die von der
General-Direktion der Großherzoglich Sächsischen Fürstlich Thurn und Taxis'schen
Lehnsposten getroffenen Anordnungen wegen der Saldo-Einlieferungen an die
Ober-Postkasse eine Aenderung nicht Statt.
Weimar den 13. April 1841.
Großherzoglich Sächsische Ober-Postinspektion.
von Motz.