Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1841. (25)

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Winisterial. Sekanstwachungen. 
I. Mit Bezugnahme auf den §. 7 des Gesetzes vom 1. d. M., die Er- 
hebung der Uebergangsabgaben betreffend, werden die Straßen, auf welchen 
vom 1. Januar 1842 an der Uebergang von vereinsländischen, mit einer 
Uebergangsabgabe betroffenen Gegenständen, im Bereiche des Thüringschen 
Zoll= und Handels-Vereins, sowie in den gegenüber liegenden Staaten Baiern 
und Kurhessen, soweit solche an das Thüringsche Vereinsgebiet grenzen, allein 
Statt finden darf und die Uebergangsstellen, bei welchen die Anmeldung dieser 
Gegenstände erfolgen muß, nachstehend mit den Bemerken bekannt gemacht, 
daß die Uebergangsstraßen durch Tafeln bezeichnet werden und daß den Ueber- 
gangsstellen zu Henneberg, Coburg, Lobenstein und Gefell die Befugniß beige- 
legt worden ist, über die zur Versteuerung in dem Bestimmungsorte, oder zum 
Durchgange (vergleiche 9. 3 und §. 4 des Eingangs gedachten Gesetzeö) be- 
stimmten Uebergangssteuerpflichtigen Gegenstände in den dazu geeigneten Fällen 
Uebergangsscheine zu ertheilen. 
1) Bei dem Uebergange aus und nach Baiern. 
  
  
  
  
Bezeichnung Hebe= und Abfertigungs-Stellen 
b der in Thüringen in Baiern 
ue ergangsstraßen. Staat. Ort. Staat.]) DOrt. 
a nach aene, Preußen *W* Baiern Hof. 
- o - irschberg irschberg — of. 
- tichtenberg = bobenstein Amang Lobenstein-EbersdorfLobenstein bichtenberg. 
- dtt dobraste Lobenstein — Nordhalben. 
*Ludwigstadt ehesten Lehesten — udwigstadt. 
Ludwigstadt = Grafenthal 6 Meiningen Graͤfenthall — bLudwigstadt. 
Cronach Sonueberg Sonneberg– Eronach. 
O hichtenfes " Goburg Q Coburg — Hichtenfels. 
ün Llsaieachiin Ccterg. Gahe etwlr 
Seßlach Coburg U Coburg — Sehßlach. 
- Seßlach - Heldburg Heldburg — Seßlach. 
etn Rhochsen Meiaen ogpe 
- Mhrichsent Oü Henntberg Henneberg9– HMellrichstadt. 
2 adungen elpers . -. Melpers — ladungen. 
Tann : Geisa Sachsen Weimar-Eisenach Gase — 8 8 
  
  
  
 
	        
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