Uegierungs - Blatt
Großher ogehm
Sachsen Weimar-Eisenach.
Nummer 4. Weimar. 229. April 1843.
Ministerial-Bekanntmachung.
Auf allerhöchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, bringt
das unterzeichnete Großherzogliche Staats-Ministerium, Departement der Finan-
zen, hierdurch zur offentlichen Kenntniß:
Von den auf der Weichsel und dem Niemen ein= und durch die Häfen
von Danzig, Pillau oder Memel ausgehenden Getreidearten und Hülsenfrüch-
ten werden bis zu anderweiter Regulirung der Durchgangszölle, anstatt der
in dem Vereins-Zolltarife für die Jahre 1843, 1844 und 1845, dritte Ab-
theilung 1 Abschnitt Pos. 10 und 11, bestimmten Sätze, einstweilen nur erhoben:
1) für Roggen, Gerste und Hafer, auf der Weichsel oder dem Niemen
eingehend und durch die Häfen von Danzig oder Memel, auch durch Elbing
oder Königsberg uber Pillau ausgehend, vom Preußischen Scheffel 1 Sgr.
2) für Weizen und andere unter Nummer 1 nicht genannte Getreidcarten,
desgleichen für Bohnen, Erbsen, Linsen, Wicken und andere Hülsenfrüchte,
auf denselben Strôömen ein= und über die vorgenannten Hafen ausgehend, vom
Preußischen Scheffel 2 Sgr.
Weimar den 24. März 1843.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Oepartement der Finanzen.
Freiherr von Gersdorff.
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