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Tormu lar.
Versendungs-Deklaration.
Ich Endesunterzeichneter versende von hier un ... Kiste (Ballen,
Faß rc.) sign.. nchfolgend genannte, im Großherzogthume Sachsen gefer-
tigte Fabrikate (gewonnene Erzeugnisse) als
(folgt das genaue Verzeichniß)
welche bestimmt sind, über (Bezeichnung des Export-Hafens) nah im
Königreiche Portugal eingeführt zu werden.
Die Richtigkeit dieser Anmeldung und daß die vorstehend bezeichneten Ge-
genstände aus dem Großherzogthume Sachsen stammen, versichere ich hiermit
an Eidesstatt.
(Name des Orts und Datum.)
(Name und Stand des Versenders.)
Die Aechtheit der Unterschrift des Hern in . und daß
gegen die Richtigkeit seiner vorstehenden Anmeldung ein Bedenken nicht obwal-
tet, wird hierdurch bescheinigt.
(Name des Orts und Datum.)
(Großherzoglich Sachsisches Justiz-Amt 2c.)
Bekauntmachungen.
I. Zu Erläuterung und Ergänzung der mit dem Herzogthume Sachsen-
Coburg-Gotha, mit dem Fürstenthume Schwarzburg-Rudolstadt und mit den
Fürstenthümern Reuß-Plauen alterer und jüngerer Linie wegen Uebernahme
der Ausgewiesenen und Vagabunden bestehenden Konventionen sind zwischen
den betreffenden Staatsregierungen Erklärungen ausgewechselt worden, welche
mit der zwischen dem Großherzoglich Scchsischen Staats-Ministerium und dem
Königlich Saächsischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten auögetausch-
ten und in Nr. 6 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1839 abgedruckten Er-
kldrung vom 12. Februar 1839 im Wesentlichen übereinstimmen.
In Beziehung auf die Konventionen mit Schwarzburg-Rudolstadt
vom 12./8. Oktober 1838 bewendet es jedoch auch fernerhin bei der Bestim-
mung im 5. 2 a, an, wornach Kinder, welche die Volljährigkeit noch