Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1845. (29)

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Tormu lar. 
Versendungs-Deklaration. 
Ich Endesunterzeichneter versende von hier un ... Kiste (Ballen, 
Faß rc.) sign.. nchfolgend genannte, im Großherzogthume Sachsen gefer- 
tigte Fabrikate (gewonnene Erzeugnisse) als 
(folgt das genaue Verzeichniß) 
welche bestimmt sind, über (Bezeichnung des Export-Hafens) nah im 
Königreiche Portugal eingeführt zu werden. 
Die Richtigkeit dieser Anmeldung und daß die vorstehend bezeichneten Ge- 
genstände aus dem Großherzogthume Sachsen stammen, versichere ich hiermit 
an Eidesstatt. 
(Name des Orts und Datum.) 
(Name und Stand des Versenders.) 
Die Aechtheit der Unterschrift des Hern in . und daß 
gegen die Richtigkeit seiner vorstehenden Anmeldung ein Bedenken nicht obwal- 
tet, wird hierdurch bescheinigt. 
(Name des Orts und Datum.) 
(Großherzoglich Sachsisches Justiz-Amt 2c.) 
Bekauntmachungen. 
I. Zu Erläuterung und Ergänzung der mit dem Herzogthume Sachsen- 
Coburg-Gotha, mit dem Fürstenthume Schwarzburg-Rudolstadt und mit den 
Fürstenthümern Reuß-Plauen alterer und jüngerer Linie wegen Uebernahme 
der Ausgewiesenen und Vagabunden bestehenden Konventionen sind zwischen 
den betreffenden Staatsregierungen Erklärungen ausgewechselt worden, welche 
mit der zwischen dem Großherzoglich Scchsischen Staats-Ministerium und dem 
Königlich Saächsischen Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten auögetausch- 
ten und in Nr. 6 des Regierungs-Blattes vom Jahre 1839 abgedruckten Er- 
kldrung vom 12. Februar 1839 im Wesentlichen übereinstimmen. 
In Beziehung auf die Konventionen mit Schwarzburg-Rudolstadt 
vom 12./8. Oktober 1838 bewendet es jedoch auch fernerhin bei der Bestim- 
mung im 5. 2 a, an, wornach Kinder, welche die Volljährigkeit noch
	        
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