WRuhalt.
Regierungs
Blattes.
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Selite des Jr. der
Bekonat-
machung.
Gerichtsvorstand. Unter diesem Ausdruck ist nach F. 114 der
allgemeinen Sportel- und Gebühren-Taxe auch derjenige Unterbeamte!
einer Justiz. Behörde zu verstehen, welchem vom Oberbeamten die Lei-
tung einer kommissarischen Verhandlung übertragen wirnd
Getreibdemãrkte zu Weimar. Die bei entstehenden Irrungen auf
denselben dem dasigen Stadtrathe gestattete Befugniß zu Vornahme von
Sühneverhondlugen . ... .
Gewerbetreibende — unbemittelte — die zu deren Unterstühung
in Weimar begründete Vorschußkoffe- Anstalt erhält die Rechte milder
Stiftuggggegngnggnaa
Giftverkauf. Erstrcckung ver darüber bestehenden W( auf den
Phosphor-MehlbenHnHnKnH. ; ;: :::: . . .. .
Göttingen. Herabsetzung des Porsonengeldes und des Ueberfracht=
Portos zwischen Göôttingen und Eisenahrrr
Gymuasten. Die bei denselben Anstellung suchenden Kandidaten der
Theologie müssen zuvor die philologische Prüfung bei den Direktoren
des philologischen Seminars zu Jena bestanden habern. .......
Gymnaf#um zu Weimar. Verordnung über die Verwaltung und
Verwendung des Schleusinger Stipendiums auf jenen
B.
Hausgenossengeld soll auf die Dauer der Regierungszeit Sr. Koͤnigl.
Hoheit, des Großherzogs Carl Friedrich, nicht mehr erhoben und die
Ruͤckstaͤnde dieser Abgabe als ein Gnadengeschenk erlassen seyn .. ....
Hebammen · Justitut zu Eisenach vereiniget mit dem zu Jena ..
ersfeld. Herabsetzung des Personengeldes und des Ueberfracht-Por-
tos auf den Post-Kursen zwischen Hersfeld und Schmalkalden
Holzungen. Gesetz zum Schutze derselben vom 10. November 1840;
a) Einschärfung der Vorschrift im Art. 50 des Strafgesetzbuches vom
5. April 1839 mit Hinsicht aus §. 6 dieses Gesetzs
b) Authentische Interpretation des F. 29 dieses Geseges
Homöopathische Arzeneien. Verordnung über das Dpe der-
selben vom 11. Septemben .... ...
J.
Jena. Post-Distange zwischen dieser Stadt und Apolda. ..... .. ....
Senua. Tare des einfachen Briefes zwischen hier und Weida ........
130.
142.
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126.
142.
58.
58.
129.
14.
128.
146.
102.
129.
156-158.
151-153.
VI.
II.
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