Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1846. (30)

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Wird bei den von a bis e genannten Gegenständen ein bestimmter 
Geldwerth auf der Adresse angegeben, so tritt die Taxirung nach dem 
Werthe ein, sofern die Dokumenten-Taxe nicht ein höheres Porto ergiebt. 
21) Dokumente mit der Deklaration „über ..Thaler"“ werden nicht nach 
der Geld-Tare sondern nach der Dokumenten-Taxre taxirt. 
Allgemeine Bestimmun gen. 
22) Die bei der Ausrechnung eines Porto-Satzes sich ergebenden Bruch-Pfen- 
nigtheile werden für jeden Theil stets für einen vollen Pfennig gerechnet. 
23) Bei den Sendungen, welche durch Königlich Preußisches Gebiet gehen, 
kommt zu dem Porto für den Königlich Saächsischen und den Fürstlich 
Thurn und Tarisschen Antheil noch das Königlich Preußische Transit- 
Porto hinzu. 
Von den Porto-Taxen für Fahrpost-Sendungen sind ebenfalls Abschriften 
gegen Vergütung bei den Poststellen zu erhalten. 
III. Rekommanbir##e Briefe. 
Rekommandirte Briefe können nur ohne Werths-Deklaration mit den Brief- 
posten versendet werden und müssen auf der Adreß-Seite mit dem Worte Re- 
commandirt oder Chargé versehen seyn. 
Auf Verlangen der Aufgeber werden den rekommandirten Briefen nach 
dem Koönigreich Sachsen Retour-Recepisse beigegeben, welche, wenn sie mit 
der Empfangsbescheinigung versehen zurückkommen, mit dem einfachen Brief- 
Porto einzulösen sind. 
Geht durch Schuld eines Königlich Sachsischen Postbeamteten ein rekom- 
mandirter Brief verloren, so soll, wenn die diesfallsige Reklamation vor Ablauf 
eines Vierteljahrs, vom Tage der Aufgabe an gerechnet, erfolgt, eine Ent- 
schädigung von fünf und zwanzig Gulden Rhein. an den Absender des Briefes 
geleistet werden. 
Bei Verlusten durch Verschulden Großherzogl. Postbeamteter bewendet es 
bei der Bestimmung in §. 7 der Postordnung vom 26. November 1819. 
IV. Lotteriebriefe. 
Lotterie-Briefe, welche den Bewohnern des Großherzogthums aus dem Koͤ- 
nigreich Sachsen unverlangt zugehen, werden von den Poststellen ausnahms- 
weise auch nach geschehener Eröffnung dann zurückgenommen und das dafür 
entrichtete Porto erstattet, wenn dieselben binnen 24 Stunden von Zeit der 
Bestellung an zurückgegeben werden.
	        
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