Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

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stelle errichtet, und weiter durch die Fluren Hoͤrschel und Stedtfeld die 
Thuͤringische Eisenbahn bis zum Bahnhofe zu Eisenach geführt und vollendet, 
sobald ihr die Direktion der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn-Gesellschaft — 
worüber sich dieselbe binnen möglichst kurzer Frist bestimmt erklären will — 
ein Kapital von Dreimal Hundert und funfzig Tausend Thalern gegen 
4 prozentige Verzinsung und noch näher zu vereinbarende Sicherheitöbestellung 
dergestalt in monatlichen Raten von je einem Zwölftheil der ganzen Kapital- 
Summe darleiht, daß dasselbe auf Seiten der Thüringischen Gesellschaft je- 
derzeit halbjaährlich, von Seiten der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn hinge- 
gen erst nach acht Jahren mit gleicher Frist gekündigt werden kann. Ein 
solches Darlehen ist nach der ausdrücklichen Erklärung der Thüringischen Ei- 
senbahn-Gesellschaft, hingesehen auf die dermaligen Verhältnisse des Geld- 
marktes einerseits und die finanzielle Lage dieser Eisenbahn-Gesellschaft anderer- 
seits, die Voraussetzung, unter welcher allein dieselbe im Stande seyn würde, 
die Bahn bis zum Anschlußpunkte bei Gerstungen sobald zu vollenden, als die- 
ses im Interesse, namentlich auch der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn liegt. 
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Die Thüringische Eisenbahn-Gesellschaft nimmt diesen Bau sofort in 
Angriff, sobald ihr die erste Rate jenes Darlehns gezahlt und Seitens der 
Kurfürstlich Hessischen Regierung die Erlaubniß zur Expropriation auf Kur- 
fürstlich Hessischem Gebiete, soweit dasselbe von dieser Eisenbahn durchschnit- 
ten wird, ertheilt worden ist und vollendet den Bau ohne Unterbrechung in 
möglichst kurzer Zeit. 
g. 4. 
Spatestens müssen beide Bahnen bis zum 1. August 1849 dergestalt 
vollendet seyn, daß auf dem zu einem doppelten Schienengeleise einzurichtenden 
Bahnkörper wenigstens Ein Bahngeleise zum öffentlichen Betriebe benutzt und 
dieser Betrieb von Cassel bis Halle ununterbrochen begonnen wird. Aber 
beide Gesellschaften werden das Moglichste tbun, schon früher diese Vollen- 
dung herbeizuführen. 
g. 5. 
Ueber die Bedingungen, unter welchen die Thüringische Eisenbahn-Ge- 
sellschaft der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn-Gesellschaft den Betrieb auf der 
Thüringischen Bahnstrecke vom Anschlußpunkte bei Gerstungen bis nach Ei-
	        
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