Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1848. (32)

Uegierungs - Blatt 
Großberzogehn m 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 3SI. 6 Weimar. 6 28. Oktober 1848. 
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
In Gemäßheit der Bestimmungen in den §.§. 1 und 2 des Gesetzes vom 
2. Februar 1842 über die Verpflichtung zur Abtretung von Grundstücken und 
zur Aufgabe damit zusammenhängender Rechte bei der Anlage von Eisenbah- 
nen wird unter Rückbezug auf den zu Berlin am 20. Dezember 1841 abge- 
schlossenen Staatovertrag, die Herstellung einer Eisenbahn von Halle nach 
Cassel rc. betreffend (Nr. 5 des Reg. Blattes v. J. 1842), sowie auf die am 
4. und 5. Mai d. J. in Erfurt getroffenen Vereinbarungen (Nr. 50 des Reg. 
Blattes v. J. 1848) hiermit zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht: 
1) daß Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, der unter dem Namen 
der Friedrich-Wilhelms-Nordbahn-Gesellschaft im Kurfürstenthume Hessen zum 
Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Cassel bis zur Kurfürstlich Hessischen 
Grenze nach Gerstungen zu bereits konzessionirten Aktien-Gesellschaft zur An- 
lage des im Großherzogkhume gelegenen Theils dieser Eisenbahn die in der 
nachstehenden Urkunde enthaltene Konzession gnädigst ertheilt haben; 
2) daß diese Eisenbahn nach dem entworfenen und diesseits genehmigten 
Plane im Großherzogthume 
die Fluren Großensee, Unternsuhl und Gerstungen 
in der bereits abgesteckten Linie durchzieht; 
3) daß der Bahnbau sofort begonnen und längstens bis zum 1. August 
1849 beendet seyn wird; 
4) daß Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, zu den Verhandlungen, 
welche wegen der Abtretung, Benutzung oder Belastung von Grundeigenthum 
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