Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

Seite des 
  
J n h a I t. Regierungs- 
Blattes. 
3) Beitritt mehrer Staaten zu dem zwischen den zum deutschen Zoll- und 
Handels-Vereine verbundenen Staatsregierungen geschlossenen Münz-= 
Kartel d. d. Carlsruhe v. 21. Oktober 18415 156. 
4) Erleichterung des Verkehres über das Nebenzollamt II. zu Obern- 
kirchemn in der Grasschaft Schaumburg ....................... 211. 
5) Zuruͤcknahme des Verbotes gegen die Ausfuͤhrung von Pferden aus 
dem Großherzogthume über die Grenzen des Zollvereines ............ 30. 
6) Gesetz uͤber den Wegfall der bisherigen Zollermäßigung für die ungerei- 
nigte Sdaaaaa ...... .. . . . 38. 
7) Ergänzung und Bericheigurg des Verzeichnisses der Stenerämter 
und Zollämter, welche im Gesammt-Zollvereine bestehen 207209. 
Zuzug — bewaffneter — zu Volksversammlungen ist verbotn 119. 
  
Vorstehendes Repertorium ist zu Folge des bei Errichtung des Großher= 
zoglichen Regierungs-Blattes erschienenen höchsten Patents vom 18. März 
1817 und gemäß der Verordnung vom 2. März 1832 (Reg. Bl. v. J. 1817 
S. 2 und v. J. 1832 S. 13) bearbeitet und abgedruckt worden. 
Weimar am 31. Dezember 1849. 
Die RMedaktion des Großherzoglichen Regierungs-Blattes. 
Ernst Müöller.
	        
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