Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

1  cgierungs  -  Platt

Großherzogthu  m
Sachsen-Weimar-Eisenach.

 

Nummer  17.  Weimar.  12.  September  1819.

Ministerial-Bekanntmachungen.

I.  Mit  Bezugnahme  auf  die  Bekanntmachung  vom  16.  Juli  1847  wird
hiermit  fernerweit  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  in  Folge  neuerdings
zwischen  der  Koniglich  Preußischen  Staatsregierung  und  dem  unterzeichneten
Staats-Ministerium  getroffener  Uebereinkunft  die  in  der  Durchmarsch=  und
Etapen-Konvention  vom  1847  nur  für  außerordentliche  Fälle  vorbehaltene
  Etapen-Straße  von  Naumburg  über  Buttstädt  nach  Erfurt  auf  die
Chaussee,  welche  von  Eckardtsberga  über  Weimar  nach  Erfurt  führt,  verlegt,
die  Stadt  Weimar  zum  Sib  der  Etape  und  die  in  der  Nähe  der  Straße
gelegenen  Dörfer  zum  Etopen-Bezirk  bestimmt  worden  sind.

Weimar  am  7.  August  1849.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium.
von  Wydenbrugk.

II.  Zur  Beseitigung  der  Zweifel,  welche  über  die  Ausdehnung  der  Bestimmungen
  in  dem  §.  9  des  Gesetzes  wegen  Besteuerung  des  Branntweins
vom  13.  Dezember  1833  entstanden  sind,  wird  hierdurch  bekannt  gemacht,
daß  die  Anzeige  bei  der  Steuerbehörde,  zu  welcher  nach  der  obigen  Gesetzesstelle
  Besitzer  von  Destillir-Geräthen  verpflichtet  sind,  wenn  sie  solche  Gerathe

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