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Großherzogthu m
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 17. Weimar. 12. September 1819.
Ministerial-Bekanntmachungen.
I. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 16. Juli 1847 wird
hiermit fernerweit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in Folge neuerdings
zwischen der Koniglich Preußischen Staatsregierung und dem unterzeichneten
Staats-Ministerium getroffener Uebereinkunft die in der Durchmarsch= und
Etapen-Konvention vom 1847 nur für außerordentliche Fälle vorbehaltene
Etapen-Straße von Naumburg über Buttstädt nach Erfurt auf die
Chaussee, welche von Eckardtsberga über Weimar nach Erfurt führt, verlegt,
die Stadt Weimar zum Sib der Etape und die in der Nähe der Straße
gelegenen Dörfer zum Etopen-Bezirk bestimmt worden sind.
Weimar am 7. August 1849.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium.
von Wydenbrugk.
II. Zur Beseitigung der Zweifel, welche über die Ausdehnung der Bestimmungen
in dem §. 9 des Gesetzes wegen Besteuerung des Branntweins
vom 13. Dezember 1833 entstanden sind, wird hierdurch bekannt gemacht,
daß die Anzeige bei der Steuerbehörde, zu welcher nach der obigen Gesetzesstelle
Besitzer von Destillir-Geräthen verpflichtet sind, wenn sie solche Gerathe
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