Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

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Bekanutmachung. 
Nachträglich zu unserer Bekanntmachung vom 27. v. M. bringen wir 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß die zu Großneuhausen und Ol- 
bersleben errichteten Poststellen nachfolgende Tarxen zu erheben haben: 
1) bei dem Verkehr zwischen Großneuhausen und Olbersleben sowohl, als 
zwischen einem dieser Orte und Buttelstedt 
a) für Briefe bis zu 4 Loth: 1 Sgr. 
= : über 4 bis 8 Loth: 2 Sgr.; 
b) für Fahrpost-Sendungen: 
die erste Tar-Stufe des neuen Fahrpost-Tarifs (Reg. Blatt v. 
J. 1849 Nr. 15); 
2) bei dem Verkehr zwischen Großneuhausen oder Olbersleben einerseits 
und Cölleda andererseits: 
a) für den einfachen Brief: 1 Sgr. 
b) für Fahrpost-Sendungen: 
die erste Tar-Stufe des Königlich Preußischen Fahrpost-Tarifs un- 
ter Zugrundlegung des Brief-Portosatzes von 1 Sgr.; 
8) bei dem Verkehr mit über Buttelstedt oder Cölleda hinaus liegenden 
Orten dieselben Taren, wie Buttelstedt und Cölleda, so daß für solche 
Sendungen die Beförderung zwischen Großneuhausen oder Olbersleben 
einerseits und Buttelstedt oder Cölleda andererseits unentgeltlich er- 
folgt. 
Weimar am 15. September 1849. 
Großherzoglich Sächüsche Ober-Postinspektion. 
Helbig.
	        
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