Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

KRegierungs-BGlatt
Großherzogihum
Sachsen-Weimar-Eisenach.

Nummer  22.  Weimar.  27.  September  1855.

 

Ministerial-Bekanntmachungen.

I.  Um  die  Ueberfüllung,  welche  im  Laufe  der  letzten  Jahre  bei  der  Irren-,
  Heil=  und  Pflege-Anstalt  zu  Jena  eingetreten,  zu  beseitigen  und  um  gleichzeitig
  die  Gelegenheit  zur  angemessenen  Unterbringung  gebrechlicher  Personen  in
umfassenderer  Weise  als  es  bisher  in  dem  Landes-Hospital  zu  Blankenhayn
der  Fall  war,  darbieten  zu  können,  haben  Se.  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,
  gnädigst  befohlen,  daß  gedachtes  Landes-Hospital  erweitert  und  zu
dem  Ende  in  das  Grohherzogliche  Schloß  zu  Blankenhayn  verlegt  werde.

Nachdem  diesem  höchsten  Befehle  gemäß  verfahren  und  unter  Verwendung
eines  von  Ihrer  Kaiserlichen  Hoheit,  der  Frau  Großherzogin-Großfürstin,  gnädigst
  verwilligten  Geldbeitrages  die  neue  Einrichtung  vollendet  worden,  wird
Solches  und  daß  das  genannte  Hospital  künftig  nach  höchstem  Befehle  den

Namen
Carl-Friedrichs  Hospital
führen  soll,  hierdurch  mit  dem  Bemerken  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,
daß  die  gedachte  Anstalt  in  der  Zukunft  zur  Aufnahme  theils  gebrechlicher  Personen,
  theils  solcher  Geisteskranken  dienen  soll,  welche  auf  dem  Grunde  des
Gesetzes  vom  11.  Januar  1854  untergebracht  werden  müssen,  sowie  daß  die
Großherzoglichen  Bezirks-Direktoren  wegen  der  Aufnahmebedingungen  mit  entsprechender
  Anweisung  versehen  worden  sind.
Weimar  am  3.  Angust  1855.
Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
Departement  des  Innern.
von  Watzdorf.

26