Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Regierungs-— Blatt 
für das 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 23. Weimar. 4. November 1835. 
Ministerial-Bekanntmachungen. 
1. Da beschlossen worden ist, die Verwaltung der Großberzoglichen Stadt- 
Steuereinnahme zu Eisenach mit dem 1. Oktober dieses Jahres bis auf Wei- 
teres dem Großherzoglichen Rechnungsamts-Accessisten Bernhard Schmidt 
daselbst, dagegen aber die bisher mit dieser Stelle verbunden gewesene Kataster- 
Führung über Stadt und Flur Eisenach dem bei der Steuer-Revision zu 
Eisenach beschäftigten Expedienten, Johann Gottlieb Müller, bis auf Wei- 
teres zu übertragen: so wird solches hierdurch bekannt gemacht. 
Weimar am 28. September 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
G. Thon. 
II. Von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, ist gnädigst geneh- 
migt worden, daß die Flur von Rothenhof bei Eisenach einen selbstständigen 
Gemeindebezirk bilde. 
Es wird solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 17. Oktober 1855. 
Großherzoglich Süächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Innern. 
von Watzdorf. 
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