Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

SRBuhalt.

Seite  des
Reglerungs-Blattes.


 

A.

Ablösungsgeschäfte.  In  denselben  haben  die  Spezial-Kommissare  bei
ihren  Anträgen  an  die  Steuer-Revisionen,  Rechnungsmter  und  an  die  Bezirké=
  und  Orts-Katasterführer  die  Zuschriften  mit  dem  Dienstsiegel  zu  versehen
  und  das  Datum  des  ihnen  für  die  spagiele  Sache  ertheilten  Kommissoriums
  anzuziehen  ..............

Abschätzung  des  Grundeinkommens  von  socchen  Grundstöcken,  welche  als
Zubehörungen  zu  einem  gebundenen  Gute  in  dem  das  Hauptgut  enthaltende
Kataster  eines  anderen  Ortes  mit  eingezeichnet  snedd

Aerzte,  deren  Eigenschaften  zum  Bestehen  der  Physikats-Prüfung

Aichen  der  Maße  und  Gewichte.  Nachkrag  v.  26.  Mai  1855  zu  der  Verordnung
  v.  7.  Oktober  1853  über  das  Verfahren  hierbbe

 

Altenburg  —  Herzogthum  Sachsen  —  Die  in  demselben  zar  Ausstellung
von  Unterthans=  und  Uebernahme-Bescheinigungen  zuständigen  Behörden
Amerika  —  vereinigte  Staaten  —  Beförderung  von  Puckereien  nach  denselben,

Amtslandschreiberei  zu  Triptis  aufgehoben
Angelroda,  von  Witlebensche  Krankenpflege-  Stiftung  in  diesem  Orte  «
Apothekerwaagen,  deren  Justirung  und  Stempelung
Arzeneirechnun  gen,  welche  aus  einer  Staatstase  zu  bezahlen  sind.  Diesfallsige

  Vorschristern  ....
Arzenei-Taxe.  Preisveränderungen  in  deiselben  AA  .......

Auma.  Siehe  Triptis.
Auswandernde.  Nachtrag  v.  17.  Januar  1855  zu  der  Verordnung  v.

22.  Februar  1848  über  die  Sicherung  der  Gläubiger  jenen
Auswandernde,  deren  gewerbmäßige  Beförderung  nach  überseeischen  Häfen
Außenlehen  —  leucla  extra  curten  .  .........  ..  .  ..  ...
Auszuweisende:

1)  Erläuterung  und  Vervollständigung  des  von  mehren  deutschen  Regierungen
wegen  Uebernahme  derselben  am  15.  Juli  1851  geschlossenen  Vertrages

2)  Beitritt  des  Großherzogthumes  Luxemburg  zu  diesem  Vertragge  ....

Autoren-Rechte:

1)  Zusatzvertrag  v.  14.  Juni  1855  zu  dem  Vertrage  mit  Großbritannien
v.  13.  Mai  1846  über  gegenseitigen  Schut  jener  gegen  Nechpruck  und
Nachbildung  ......

2)  Nachtrag  v.  27.  November  1855  zu  dem  Geset  v.  9.  Juli  1847  zum
Schutze  des  Eigenthumes  an  englischen  Werken  der  Kunst  und  Wissenschaft

 

gegen  Nachdruck  und  Nachbildng

24.

99.
26.

105—  106.

10—15.
128.

141—145.

146.