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sind von Sr. Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, die Rechte einer milden
Stiftung im Großherzogthume Sachsen-Weimar-Eisenach verlichen worden.
Es wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 28. Februar 1855.
Guroßherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
epartement des Innern.
von Watzdorf.
V. Von der Großherzoglich Badenschen Staatsregierung ist auf dem
Bahnhofe bei Basel ein Abfertigungs-Büreau des Hauptzollamtes bei Schuster-
insel, welches als Theil dieses Letztern unbeschränkte Abfertigungsbefugniß hat,
errichtet worden.
Es wird solches unter Bezugnahme auf die Ministerial-Bekanntmachung
vom 11. September vorigen Jahres hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar am 8. März 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
Bekanntmachung.
Mit Genehmigung des Großherzoglich Sächsischen Staats-Ministeriums,
Departement der Justiz und des Cultus, wird unter Bezugnahme auf die Be-
stimmungen des §. 11 des Gesetzes vom 15. März 1850 und des F. 3, Ab-
satz 2 des Gesetzes von 5. April 1852 zu Jedermanns Nachachtung bekannt
gemacht, daß in Fällen, wo Gefahr im Verzuge ist, die Einzelrichter des dies-
seitigen Kreises auch berechtiget und verpflichtet sind, für die nach dem Gesetze
vom 5. April 1852 bestellte Kommission für privilegirte Rechtssachen der ehe-
mals reichsunmittelbaren Familien und Güter provisorisch die nöthigen Ver-
fügungen zu treffen.
Eisenach am 7. März 1855.
Großherzoglich Sachsisches Kreisgericht.
Dr. Burckhard.