Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

Seite des 
J n h □ 1 t. Regierungs 
Blattes. 
Branntwein, ausländischer, in das Herzogthum Nassau eingehender. Ueber- 
gangsabgabe dovvoee ................... 169. 
Branntwein. Verarbeitung von Rüben und Nüben- Sirop zu demselben. 
Diesfallsiger Steuersnegeee ..... 6. 
Branntwein — ausgehender — für denselben wird eine Steuervergütung, 
bis auf Weiteres nicht gewährtt ........··................ 
Branntwein--Steuer, deren Kreditirung. Aufhebung der Vorschrift im 
§. 1 des Regulativs vom 20. Juli 1 . .. 1.(205 
Braubetrieb. Während desselben soll. neu angeschafftes oder geändertes, oder 
in ein anderes Lokal gebrachtes Braugeräthe vor dessen Benußung binnen drei 
Tagen der betreffenden Hebestelle angemeldet werden .....·. 9. 
Briefe an Personen im Orte selbst (Stadtbriefe), welche am Schalter auf- 
gegeben oder in den Briefkasten eingelegt werden. Bestimmungen über die 
Befoͤrderung derselben durch die Brieffräger .... .... 137. 
Briefe, deren Bestellung auf die Landorte. Nahmhastmachung dieser und der 
Poststellen, durch welche sie erfogt ... ... . .... ... 111—114. 
Briefpostsendungen, deren Nachbeförderunnnnng ... 103. 
Brückenwaagen, deren Justirung und Stempelung ......... 108. 
Bürgel. Siehe Katasterführung. 
Burgau. Siehe Wasserzoll-Einnahmen. T 
Buttstädt. Siehe Postkurse. 
l 
C. 
Carl-Friedrichs-Hospital zu Blankenhayn im dasigen Schlosse zur Auf- 
nahme von gebrechlichen Personen und Geisteskranken bestimmt .... 127. 
Christliche Eide. Die Einleitungs= und Bekräftigungs-Formeln bei denselben 82. 
Crenzburg. Katasterführung für mehre Ortschaften des dasigen Amtsbezirkes 116. 
D. 123. 
Dornburg. Katasterfuͤhrung fuͤr mehre Ortschaften des dasigen Amtsbezirkes 128.
	        
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