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II. Dem Seifensieder Mendel Kann zu Lengsfeld ist auf Nachsuchen
die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer Agentur der Magdeburger
Feuer-Versicherungsgesellschaft innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes
bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 16. März 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
III. Dem zweiten Bürgermeister Christian Wilhelm Schleisinger zu Ost-
heim ist auf Nachsuchen die Erlaubniß zur Uebernahme und Betreibung einer
Agentur der Magdeburger Feuer-Versicherungsgesellschaft innerhalb der Grenzen
des Großherzogthumes bis auf Widerruf ertheilt worden.
Weimar am 22. März 18905.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement der Finanzen.
G. Thon.
IV. Es ist zur Kenntniß des unterzeichneten Staats-Ministeriums gekom-
men, daß die wegen Errichtung von Wegweisern an Vieinal-Wegen be-
stehenden „Vorschriften nicht allenthalben beobachtet werden. Mit Hinweisung
auf die Bekanntmachungen der vormaligen Großherzoglichen Landes-Direktion
vom 20. März 1832 und 9. November 1844 werden daher die Großherzogli-
chen Bezirks-Direktoren angewiesen, den betheiligten Wegebaupflichtigen ihres
Bezirkes die Errichtung von vorschriftsmäßigen Wegweisern an Orten, wo Land-
straßen oder Vicinal-Wege sich kreuzen, unter Androhung von Zwangemaßre-
geln und Strafen aufzugeben und überhaupt zur Durchführung und fernern
Kontrole dieser Anordnungen das sonst Geeignete, insbesondere auch an das ih-
nen untergebene Aufsichts= und Polizei-Personal zu verfügen.
Weimar am 17. März 1855.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Departement des Innern.
von Watzdorf.
Bekanutmachungen.
I. Obgleich eine allgemeine Verbindlichkeit der Postanstalt zur Bestellung
der an den Stations-Orten eingegangenen Postsendungen auf das Land im