Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1855. (39)

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7)  Ob  und  wie  oft  die  Sitzungen  des  Kirchgemeinde-Vorstandes  gehalten
werden  und  ob  die  Glieder  desselben  den  Verpflichtungen,  welche  die
Kirchgemeinde-Ordnung  im  K.  11  ihnen  auferlegt,  sich  willig  und
treulich  unterziehen?

Ob  die  Kirchgemeinde-  Vorstandsmitglieder  im  Kirchenbesuche  und
Genusse  des  heiligen  Abendmahls  ein  gutes  Beispiel  geben,  auch  die
Anordnung  des  Pfarrers  gern  und  kräftig  unterstützen?

8)  Ob  der  Schullehrer  seinen  Religions-Unterricht  in  echt  evangelischem
Sinne  ertheile  und  derselbe  treulich  bemüht  sey,  die  ihm  anvertraute
Jugend  durch  Lehre  und  Beispiel  zu  christlicher  Frömmigkeit  und  Sittlichkeit
  heranzubilden?  Ob  sich  auch  die  niederen  Kirchendiener,  wo#
deren  sind,  würdig  benehmen  und  welche  bürgerliche  Stellung  dieselben
einnehmen?

9)  Ob  die  Jugend  auch  außerhalb  der  Schule  in  christlicher  Ordnung  und
Zucht  erhalten  werde?  Ob  in  der  Gemeinde  Katechisation  mit  der
konfirmirten  Jugend  Statt  finden?

10)  Ob  er,  der  Pfarrer,  in  gutem  Vernehmen  mit  der  Gemeinde  stehe?
Welche  besondere  Hindernisse  sich  etwa  seinem  Wirken  entgegenstellen?
oder  welche  erfreuliche  Früchte  er  von  seiner  Amtsführung  wahrzunehmen
  habe?

11)  Welches  im  Allgemeinen  der  religiös  sittliche  Zustand  der  Gemeinde  sey?
Ob  keine  nachtheiligen  Erscheinungen  in  Bezug  auf  denselben  sich,  z.  B.
bei  Kirmsen,  öffentlichen  Tänzen,  Jahrmärkten  und  dergleichen  zeigen?

12)  Ob  in  der  Gemeinde  außer  der  Bibel  und  dem  Gesangbuche  noch  andere
  Erbauungsbücher  gelesen  werden  und  welche?

13)  Ob  offenbare  Religions-Verächter  und  solche,  welche  sich  dem  Gottesdienste
  und  dem  Genusse  des  heiligen  Abendmahles  gänzlich  entziehen,
in  der  Gemeinde  vorhanden  seyen?  und,  im  bejahenden  Falle,  welche
Besserungsmittel  von  dem  Pfarrer  angewendet  worden  seyen?

14)  Ob  und  in  welchem  Grade  die  Anzahl  der  unehelichen  Geburten,  der
Selbstmorde  und  gemeinen  Verbrechen  sich  in  der  Gemeinde  mehre
oder  vermindere?:

15)  Ob  er,  der  Pfarrer,  und  in  welcher  Weise  er  die  specielle  Seelsorge
übe?  Ob  er  Hausbesuche  bei  den  Gemeindegliedern,  vorzüglich  in  besonderen
  Fällen,  mache,  und  wie  er  dieselben  einrichte?