Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1856. (40)

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1) daß die Sendung der Angelegenheit des gedachten Vereines als einer 
milden Stiftung unter Beifügung des Namens des Absenders bezeichnet und 
mit dem Siegel des Vereines oder einem sonstigen öffentlichen Siegel verschlos- 
sen ist; 
2) daß die Sendungen zwischen Beamteten des Vereines (Vorstand, Agen- 
turen u. s. w.) oder zwischen diesen und anderen Großherzoglichen Behörden 
gewechselt werden, während Sendungen an und von bloßen Mitgliedern vom 
Porto-Freithum ausgeschlossen bleiben; auch ist die portofreie Rubrik nur bei 
solchen Sendungen zwischen Beamteten anzuwenden, welche die Angelegenheiten 
des Vereines selbst, als einer innerhalb der Grenzen des Großherzogthumes 
bestehenden Stiftung, betreffen, deren Porto also dem Vereine selbst zur Last 
fallen würde, nicht für Sendungen, welche die Angelegenheiten Einzelner be- 
treffen, also z. B. nicht für Sendungen, welche durch Verhandlungen wegen 
Betheiligung an der Anstalt, wegen Aenderung des Wohnortes oder der Ver- 
sicherungssumme und dergleichen oder auch durch Verhandlungen wegen Ent- 
schädigung von Versicherten veranlaßt sind, mögen dieselben auch lediglich zwi- 
schen den Behörden des Vereines, bezüglich mit Großherzoglichen Behörden ge- 
wechselt werden. 
Solches wird zur Nachricht und Nachachtung für die Betheiligten hier- 
durch bekannt gemacht. 
Weimar am 31. Dezember 1855. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Justiz und des Kultus. 
von Wintzingerode. 
VI. Nachdem auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, das vorhinnige Großherzogliche Hof-Stallamt, dessen Geschäftsbe- 
reich zufolge der Ministerial-Bekanntmachung vom 21. Januar 1851 dem 
Großherzoglichen Hof-Marschallamte überwiesen und mit diesem vereinigt wor- 
den (Regierungs-Blatt vom Jahre 1851, Seite 12), von Neuem als selbst- 
ständige Behörde errichtet worden ist: so wird solches zur Nachricht und Nach- 
achtung andurch bekannt gemacht. 
Weimar am 7. Januar 18ö6. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement des Großherzoglichen Hauses 
und der auswärtigen Angelegenheiten. 
von Watzdorf.
	        
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